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  1. § 41. Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. (1) 1 Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. 2 Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. 3 Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.

  2. Dieser Artikel enthält den Gesetzestext des Paragraphen 41 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Zweites Buch (II) über die Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum für Bürgergeld und Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er enthält auch die Angaben zur Anwendung, zum Bewilligungszeitraum und zur Änderung der Leistungen.

  3. Dieser Paragraph regelt die Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die der Bürgergeld- und Grundsicherung für Arbeitsuchende-Anspruch erbracht werden. Er enthält Vorschriften über die Anspruchsvoraussetzungen, die Leistungsgrundsätze, die Bewilligungszeitraum und die Berechnung der Leistungen auf zwei Dezimalstellen.

  4. 1. Jan. 2024 · § 41 SGB 2 - Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des...

  5. (1) 1 Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. 2 Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. 3 Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.

  6. § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. (1) 1Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zitiervorschlag: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 5. Aufl. 2017, SGB II § 41.

  7. Vorläufige Entscheidung. (1) 1 Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn. 1. zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder. 2.