Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Bürgerliches Gesetzbuch zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB

  2. Genehmigungen nach § 1904 BGB im regionalen Vergleich. In bestimmten Fällen ist bei Einwilligungsunfähigkeit des volljährigen Betreuten die Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung des Betroffenen nur wirksam, wenn das Gericht sie genehmigt hat (§ 1829 Abs. 1 Satz 1 BGB). Diese Fälle sind:

  3. 1. Jan. 2023 · Neues Betreuungsrecht 2023: mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht. 1. Januar 2023. Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein ...

  4. § 1904 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen (1) 1Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine . Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschlag: Kurze/Roglmeier, 1. Aufl. 2017, BGB ...

  5. Synopse BGB - Betreuungsrecht. Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Be-hinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).

  6. BGB. Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Buch 4 Familienrecht (§§ 1297 - 1921) Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) Titel 1 Vormundschaft (§§ 1773 - 1808) Titel 2 Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809 - 1813) Titel 3 Rechtliche Betreuung (§§ 1814 - 1881)

  7. BGB § 1904 [Heilbehandlung] Autor: Schwab Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002 Rn 1-79 § 1904 [Heilbehandlung] (1) 1Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung. Zitiervorschlag: MüKoBGB/Schwab, 4. Aufl. 2002, BGB 1904.