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  1. Der Ältestenrat besteht aus der Bundestagspräsidentin, ihren Stellvertreterinnen und -vertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um die ältesten Parlamentarier, wohl aber um sehr erfahrene.

  2. Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern sowie 23 weiteren Mitgliedern, die von den Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. Die Mitglieder des Ältestenrats sind nicht unbedingt die lebensältesten Abgeordneten, aber oft besonders erfahrene Abgeordnete.

    • § 6 Ältestenrat
    • § 7 Aufgaben Des Präsidenten
    • § 8 Sitzungsvorstand
    • § 9 Aufgaben Der Schriftführer

    (1) Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen gemäß § 12 zu benennenden Mitgliedern. Die Einberufung obliegt dem Präsidenten. Er muß ihn einberufen, wenn eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages es verlangen. (2) Der Ältestenrat unterstützt den Präsid...

    (1) Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. (2) Dem Präsidenten steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Ver...

    (1) In den Sitzungen des Bundestages bilden der amtierende Präsident und zwei Schriftführer den Sitzungsvorstand. (2) Der Präsident bestimmt im Einvernehmen mit seinen Stellvertretern die Reihenfolge der Vertretung. Sind Präsident und Stellvertreter gleichzeitig verhindert, so übernimmt der Alterspräsident die Leitung. (3) Stehen die gewählten Schr...

    Die Schriftführer unterstützen den Präsidenten. Sie haben die Schriftstücke vorzulesen, die Verhandlungen zu beurkunden, die Rednerlisten zu führen, die Namen aufzurufen, die Stimmzettel zu sammeln und zu zählen, die Korrektur der Plenarprotokolle zu überwachen und andere Angelegenheiten des Bundestages nach den Weisungen des Präsidenten zu besorge...

  3. Im Deutschen Bundestag gibt es einen Ältestenrat. Ihm gehören der Bundestagspräsident, seine Stellvertreter sowie 23 Abgeordnete an. Sie werden von den verschiedenen Fraktionen des Bundestages benannt. Ihre Aufgaben bestehen vor allem darin, die Termine der Bundestagssitzungen zu planen und bei Unstimmigkeiten zu vermitteln. Der Ältestenrat ...

  4. Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages ist ein geschäftsführendes Gremium. Er legt u. a. die Tagesordnung des Bundestages fest und regelt die Geschäfte des Hauses. Dabei ist er nach § 6 Absatz 3 der Geschäftsordnung ein Beschlussorgan, soweit bestimmte Entscheidungen nicht dem Präsidenten des Bundestags vorbehalten sind.

  5. Hier finden Sie alle Mitglieder des Ältestenrates im Bundestag. Zu den Aufgaben des Ältestenrats gehören u.a. die Unterstützung des Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit. Der Ältestenrat soll insbesondere für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag sorgen. Dazu legt er zum Beispiel Termine für die ...

  6. 19. Nov. 2020 · Der Ältestenrat tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche - unter dem Vorsitz des Bundestagspräsidenten - zusammen. An den Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung teil. Zu ...