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  1. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen.

  2. 6. Juli 2009 · Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009 ( BGBl.

  3. Kommentierung zu § 1386 BGB –Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft– im frei verfügbaren Gesetzeskommentar zum BGB. Der online BGB-Kommentar » Buch 4 » Abschnitt 1 » Titel 6 » Untertitel 1 » § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft. Stand: 14.04.2024 (Gesetz) ; 21.12.2015 (Kommentierung) von Göler (Hrsg.)

    • Unterrichtungssanspruch Vor Scheitern Der Ehe - § 1553 Abs.1 S.2 BGB
    • Auskunft Über Vermögensbestand An Stichtagen - § 1379 BGB
    • Anspruch auf Belege
    • Auskunft Über Vermögensverwendung

    BGH, Beschluss vom 24.11.2021 - XII ZB 253/20 Auskunftsanspruch zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft vor Scheitern der Ehe - Eherechtlicher Unterrichtungsanspruch (Zitat, Rn 11) "Der aus § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB hergeleitete Unterrichtungsanspruch besteht unabhängig von der Art des Güterstands und knüpft an die eheliche Lebensgemeinscha...

    Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, schulden sie sich ab der Trennung im Rechtssinn Auskunft zum Vermögen (§ 1379 Abs.1 BGB). Es sind Vermögensbilanzen zum Trennungszeitpunkt und zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags aufzustellen, und zwar in Form eines geordneten Bestandsverzeichnissesi.S.d. § 260 Abs.1 ...

    BGH, Versämnisbeschluss vom 01.12.2021 - XII ZB 472/20 Vorlage vorhandener Belegeerfüllt Auskunftspflicht Leitsatz: Die Verpflichtung zur Belegvorlage beschränkt sich auf die Vorlage vorhandener Nachweise. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen - etwa durch Ausdruck - hinausgeht und...

    Nur im Fall, dass der Vermögensbestand zum Trennungszeitpunkt geringer ist als zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags (Vermögensminderung i.S.d. 1375 Abs.2 BGB) ist gem. § 1375 Abs.2 S.2 BGB vom Ehegatten darzulegen und zu beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des § 1375 Abs.2 Satz 1 Ziffer 1 bis 3 BGB zurückzuführen ist ...

  4. Voraussetzung für die vorzeitige Geltendmachung der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und eines evtl. damit verbundenen Zugewinnausgleichsanspruches ist nach § 1385 Nr. 1 BGB zunächst eine Trennungszeit der Eheleute von mindestens drei Jahren. Die Trennungsgründe spielen dabei keine Rolle.

  5. 22. Dez. 2023 · § 1386 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42 , 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze

  6. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Titel 1. § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens. § 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt.