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  1. Der 16. Deutsche Bundestag wurde nach der vorzeitigen Auflösung des 15. Deutschen Bundestages am 18. September 2005 gewählt, konstituierte sich am 18. Oktober 2005 [1] und wurde am 27. Oktober 2009 von dem am 27. September 2009 gewählten 17. Deutschen Bundestag abgelöst. [2] Insgesamt tagte der 16.

  2. Bundestag (Deutscher Bund) Der sogenannte Bundestag (offiziell Bundesversammlung) war ein in Frankfurt am Main tagender, ständiger Gesandtenkongress der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes und dessen einziges Organ. Seine Beschlüsse waren Bundesrecht. Er wurde durch die auf dem Wiener Kongress 1815 verabschiedete Bundesakte ins Leben ...

  3. Internetseite des Deutschen Bundestages: Informationen über das Parlament und die Abgeordneten, Tagesordnungen, Livestreams und Service-Angebote.

  4. In seiner Sitzung vom 6. Dezember 1951 gab sich der Bundestag dann die „Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages“ ( BGBl. 1952 II, S. 389), die gemäß § 132 Abs. 1 am 1. Januar 1952 in Kraft treten sollte. Darin wurden vor allem Wahlvorschriften neu gefasst und mit § 111 die Fragestunde eingeführt. Diese fand am 23.

  5. Hauptartikel: Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (17. Wahlperiode) Der 17. Deutsche Bundestag hatte zu Beginn der Legislaturperiode insgesamt 622 Abgeordnete, im September 2013 waren es noch 620 Abgeordnete. Den höchsten Sitzanteil hatte die CDU / CSU mit 239 Sitzen (am Ende 237), worauf die SPD mit 146 Sitzen folgte.

  6. Der 11. Bundestag konstituierte sich durch die Bundestagswahl 1987, die am 25. Januar 1987 stattfand. Alterspräsident war Willy Brandt von der SPD (Bundeskanzler a. D.). Am 11. März 1987 wählte der 11. Bundestag Helmut Kohl mit 253 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen im ersten Wahlgang zum Bundeskanzler.

  7. Mitglieder in der 19. Wahlperiode. Im 19.Deutschen Bundestag gab es 43 ordentliche Mitglieder im Ausschuss. Diese setzten sich aus 15 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 9 Mitgliedern der SPD-Fraktion, 6 Mitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion, 5 Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion sowie jeweils 4 Mitgliedern der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen.