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  1. 23. Jan. 2023 · Aus dem § 1904 BGB alt ist § 1829 BGB neu geworden. Die Anforderung an Vorsorgevollmachten, die Befugnis zu den genannten Maßnahmen konkret zu formulieren, sind bezüglich aller entsprechenden Paragrafen in § 1820 Abs. 2 BGB neu nummeriert worden.

  2. 4. Mai 2021 · § 1904 (aufgehoben) (1) 1 Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden ...

  3. 1. Jan. 2023 · Synopse aller Änderungen des BGB am 01.01.2023 Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 1 des VBRRefG geänderten Einzelnormen.

    • I. Änderungen Im Betreuungsrecht
    • Stärkung Der Selbstbestimmung Betreuter Menschen
    • Sicherung Der Qualität Der beruflichen Betreuung
    • Anbindung Ehrenamtlicher Betreuer An Betreuungsvereine
    • II. Änderungen Im Vormundschaftsrecht
    • III. Notvertretungsrecht für Ehegatten

    Das Betreuungsrecht wird grundlegend modernisiert. Es betrifft Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt besorgen können. Zu den Neuerungen gehören insbesondere die folgenden Punkte.

    Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen. Es trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Besonders durch folgende Regelungen wird die Selbstbestimmung gesichert und gestärkt: 1. Erforderlichkeitsgrundsatz: Im neuen Betreuungsrecht ist klar geregelt, dass ein Bet...

    Das neue Betreuungsrecht sichert und verbessert die Qualität der beruflichen Betreuung. Dazu knüpft es den Zugang zum Betreuerberuf an bestimmte Voraussetzungen. Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Voraussetzung für die Bestellung als beruflicher Betreuer und für den Anspruch auf Vergütung ist künftig eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbe...

    Das neue Betreuungsrecht stärkt die Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern an Betreuungsvereine. Ehrenamtliche Betreuer können künftig mit einem anerkannten Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen. Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zum Betreuten dürfen in der Regel...

    Auch das Vormundschaftsrecht erfährt zum 1. Januar 2023 eine umfassende Modernisierung. Das Vormundschaftsrecht betrifft Minderjährige, deren Eltern die elterliche Sorge nicht mehr innehaben, zum Beispiel, weil sie verstorben sind oder weil sie im Ausland leben und nicht erreichbar sind. Das Vormundschaftsrecht ist seit Inkrafttreten des BGBim Jahr...

    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Bürgerliche Gesetzbuch überdies ergänzt um ein beschränktes Recht der Ehegatten auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Das in § 1358 BGBgeregelte Vertretungsrecht greift, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder ...

  4. 1. Jan. 2023 · Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.

  5. Am 1. Januar 2023 tritt das neue grundlegend reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Von der umfassenden Neuordnung der betreuungsrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind...

  6. 1. Jan. 2023 · Der Bundesgesetzgeber hat die gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung vom 1.1.2023 neu gefasst und teilweise andere Paragrafennummern vergeben: Bisheriger Paragraf des BGB Amtliche Überschrift ab 1.1.2023 (Unterstreichungen ergänzt) Neue Paragrafennummer ab 1.1.2023 ...