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  1. Die BWFGB Hamburg ist die ministerielle Verwaltungsbehörde für alle staatlichen bzw. öffentlich geförderten Einrichtungen in Wissenschaft und Forschung. Zudem ist die Behörde für die Verwaltung der Hamburger Bezirke zuständig. Die BWFGB nimmt ferner für die Stadt grundsätzliche und übergreifende ministerielle Aufgaben in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie ...

  2. Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Hamburg Hamburg und Umgebung, Deutschland -Hamburg und Umgebung, Deutschland -Hamburg ---Universität Hamburg --Ausbildung -2016 – 2019-2009 – 2017-2004 – 2005. Kaufmännische und BW ...

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  3. Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Hamburg - Direkt zum Inhalt Hauptnavigation Magazin. Menü schließen. Magazin Nachrichten und vertiefende Analysen zur Musiklandschaft lesen Folgen Sie uns. Beiträge Nachrichten Im Fokus ...

  4. Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke: Eva Gümbel (Grüne) Alexander von Vogel (Grüne) 2 Behörde für Schule und Berufsbildung: Ksenija Bekeris: SPD 17. Januar 2024 Rainer Schulz (SPD) 3 Behörde für Inneres und Sport: Andy Grote: SPD 20. Januar 2016 Bereich Sport Christoph Holstein (SPD) Bereich Inneres Thomas ...

  5. Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke: Ort Hamburg: Bundesland Hamburg: Land Deutschland: Präsident Hauke Heekeren: Studierende 42.819 WS 2022/23: Mitarbeiter 15.331 (davon 9.885 Medizin; 2022) davon Professoren 682 (davon 165 Medizin; 2022) Jahresetat 577 Mio. € (2022) Drittmittel: 314 Mio. €

  6. Alexander von Vogel (* 13. Oktober 1975 in Düsseldorf) ist ein deutscher Jurist und politischer Beamter. Seit dem 11. Juni 2020 ist er Staatsrat für den Bereich Bezirke und Senatssyndicus der Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke unter Senatorin Katharina Fegebank ( Bündnis 90/Die Grünen) im Senat ...

  7. tretung der Freien und Hansestadt Hamburg und Behördenleitung. Sie vertritt das Bezirk-samt gegenüber der Öffentlichkeit und den anderen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (§ 35 Absatz 1 BezVG), nicht aber gegenüber Behörden des Bundes und ande-rer Länder sowie gegenüber dem Ausland. Insoweit liegt das Vertretungsrecht beim Senat