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  1. Bildunterschrift: "Es hat so viel Zeit gekostet, die Postkarten zu lesen, und jetzt müssen wir herausfinden, was in den Postpaketen drin ist." Das Briefgeheimnis ist ein Grund- und Menschenrecht, das die Vertraulichkeit schriftlicher Mitteilungen in Briefform schützt.

  2. 21. Sept. 2023 · Das Briefgeheimnis ist durch den Art. 10 GG in Deutschland geregelt. Als Brief wird jede schriftliche Mitteilung zwischen einem Absender und einem Empfänger angesehen. Dementsprechend fallen auch ...

  3. Verletzung des Briefgeheimnisses. 1. 2. wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme ...

  4. 9. Feb. 2024 · Verstoßen Dienstleister oder deren Angestellte, die zur Wahrung dieser Grundrechte angehalten sind, gegen Post- oder Fernmeldegeheimnis kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Für das Lesen elektronischer Daten ist die Anwendung vom Briefgeheimnis nicht möglich (WhatsApp-Nachrichten, SMS etc.).

  5. 5. Nov. 2015 · Lesen verboten. Brief­ge­heim­nis: Wis­sens­wer­tes zum Postgeheimnis. Wer fremde Post liest, kann sich strafbar machen: Das Briefgeheimnis zählt zu den Grundrechten. Private schriftliche Kommunikation soll vor allem vor staatlichem Zugriff geschützt werden. Doch es gibt Ausnahmen vom Postgeheimnis, die Sie kennen sollten.

  6. Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt. In Artikel 10 des Grundgesetzes steht: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf ...

  7. Postgeheimnis. Postgeheimnis bezeichnet die deutsche Ausformung des demokratischen Grundrechts Briefgeheimnis. Zusätzlich zu diesem ist es wie das Fernmeldegeheimnis in Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz verankert und seine Verletzung durch strafrechtlich § 206 StGB sanktioniert.