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  1. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [2] ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin, [3] seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Geleitet wird das Ministerium von der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser ( SPD ).

  2. Zollbeamter auf einer Baustelle. Die Bundeszollverwaltung ist als deutsche Zollbehörde Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung. Sie ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt. [3] Die Bundeszollverwaltung umfasst sowohl die Vollzugsdienste mit polizeilichen Befugnissen als auch die fiskalische Steuer- und Abgabenverwaltung .

  3. Oktober 1961. Die Deutsche Bundesbank ( kurz: BBk, international auch: DBB) ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört zur mittelbaren öffentlichen Verwaltung .

  4. Polizeistern. Die Bundespolizei ( BPOL) ist in Deutschland eine Polizei des Bundes (neben dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), die in bundeseigener Verwaltung geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Bundespolizeigesetz ( BPolG ).

  5. Auswärtiges Amt. 6,30 Mrd. EUR (Soll 2021) [2] Das Auswärtige Amt ( AA [3], vereinzelt auch Außenamt [4] oder Bundesministerium des Auswärtigen [5] genannt) ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen Nebensitz in der Bundesstadt Bonn .

  6. Die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der Exekutive (Regierung mit vollziehender Gewalt) und damit kein Teil der davon unabhängigen Judikative (Rechtsprechung durch Richter). Sie ist, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender ...

  7. bundesregierung.de. Die Bundesregierung ( BReg) [1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Entscheidungen werden im Kabinett getroffen, das ...