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  1. de.wikipedia.org › wiki › AmtseidAmtseidWikipedia

    Amtseid. Der Amts- bzw. Diensteid ist ein Eid oder eine Erklärung (z. B. in Form eines Gelöbnisses ), den eine Person abgibt, bevor sie die Pflichten eines Amts oder Dienstes übernimmt. Damit zählt diese Form des Eides, im Gegensatz zu assertorischen Eiden, zu den promissorischen. [1]

  2. Ludwig Wilhelm Erhard (* 4. Februar 1897 in Fürth; † 5. Mai 1977 in Bonn) war ein deutscher Politiker ( CDU) und Wirtschaftswissenschaftler. Er war von 1963 bis 1966 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland . Zuvor war er 1945 bis 1946 Wirtschaftsminister in Bayern, 1948 bis 1949 Direktor für Wirtschaft des Vereinigten ...

  3. bundesregierung.de. Die Bundesregierung ( BReg) [1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Entscheidungen werden im Kabinett getroffen, das ...

  4. Der Bundeskanzler ist die älteste heute noch bestehende Institution der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bereits 1803 beschloss die Tagsatzung, einen Eidgenössischen Kanzler einzusetzen, der mit der Gründung des Bundesstaates von 1848 zum Bundeskanzler wurde. Dem Kanzler zur Seite stand von Anfang an der Eidgenössische Staatsschreiber ...

  5. Zeitleiste Bundeskanzler (Deutschland) In Klammern steht die Anzahl der Amtszeiten und eventuell ein *a oder *b bei vorzeitiger Beendigung. Kategorien: Vorlage:Zeitleiste Regierungschefs (Deutschland) Vorlage:Zeitleiste Politik (Bundesrepublik Deutschland)

  6. Verteidigungsfall (Deutschland) Der Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist. [1]

  7. Bundesminister (Abkürzung: BM) ist die Amtsbezeichnung für ein Mitglied der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland.Ein Bundesminister leitet den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich – meistens ein Bundesministerium –, innerhalb der Richtlinien, die vom Bundeskanzler als Vorsitzenden der Bundesregierung aufgestellt werden, in eigener Verantwortung.