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  1. Bedeutungen (3) ⓘ. vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift. Beispiele. ein strenges Gesetz. das Gesetz zum Schutz von Minderjährigen. ein Gesetz tritt in Kraft. ein Gesetz beschließen, erlassen, verabschieden. die Gesetze einhalten, brechen.

  2. Gesetze im Internet. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.

  3. de.wikipedia.org › wiki › GesetzGesetz – Wikipedia

    Unter Gesetz versteht man. inhaltlich (materiell) jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt. förmlich (formell) jeden Willensakt, welcher im Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist. Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht . Inhaltsverzeichnis. 1 Begriff.

  4. eWDG. Bedeutungen. 1. rechtlich bindende, vom Staat und seinen Organen festgesetzte Vorschrift, Norm. Beispiele: ein neues, einschneidendes, umfassendes Gesetz. die geltenden Gesetze. nach den geltenden Gesetzen handeln. ... 11 weitere Beispiele. Sie dürfen das Zimmer jetzt nicht verlassen. Im Namen des Gesetzes [ L. FrankMännerquartett1,362]

  5. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens. Quelle: Thomas Trutschel/ picture alliance / photothek. Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende, fundamentale Gesetz. Dort stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat.

  6. 7. Juni 2023 · Ein Gesetz ist eine Rechtsnorm, die von einem zuständigen Gesetzgeber erlassen wurde und abstrakte, generelle Regelungen enthält. Gesetze bilden die Grundlage unserer Rechtsordnung und tragen zur...

  7. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Vollzitat: "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl.