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  1. Vor einem Tag · Der Naturwissenschaftler Emil Adolf Roßmäßler argumentierte in der Frankfurter Nationalversammlung, die Todesstrafe sei Relikt des Feudalismus, weil sie den zum Tod Verurteilten als Leibeigenen der Obrigkeit behandle und sein Leben vom Begnadigungsrecht der Fürsten abhängig mache. Auf diese übergeordnete Instanz setzend könnten Richter Todesurteile fällen, die sie sonst unterlassen ...