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  1. Der 13. Bundestag konstituierte sich durch die Bundestagswahl 1994, die am 16. Oktober 1994 stattfand. Alterspräsident war Stefan Heym (parteilos, Bundestagsgruppe der PDS). Die konstituierende Sitzung des Bundestags am 10. November 1994 fand als einzige in der Legislaturperiode im Reichstagsgebäude in Berlin statt, während er ansonsten noch ...

  2. Der Direktor beim Deutschen Bundestag ( BTDir) [1] ist Vorgesetzter aller Bediensteten der Bundestagsverwaltung und leitet die gesamte Parlamentsverwaltung. Der Präsident des Deutschen Bundestages ist Repräsentant der Volksvertretung, aber zugleich auch oberste Dienstbehörde der Bundestagsbeamten und Angestellten bei der Verwaltung des ...

  3. Im Folgenden werden sämtliche Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestags seit 1949 aufgelistet. Dabei wird eine Unterteilung nach den einzelnen Wahlperioden vorgenommen, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Weiter wird der Ausschuss namentlich benannt, sein Untersuchungsauftrag erwähnt und der Zeitraum, in dem seine Beratungen ...

  4. Hauptartikel: Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (5. Wahlperiode) Der 5. Bundestag hatte zu Beginn und am Ende der Legislaturperiode insgesamt 496 Abgeordnete (+22 Berliner Bundestagsabgeordnete ). Den höchsten Sitzanteil hatte die CDU / CSU mit 245 (+6) Sitzen (Ende: 253), worauf die SPD mit 202 (+15) Sitzen (Ende: 216) folgte.

  5. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ( WB) [1] ist ein durch den Bundestag gewähltes Hilfsorgan des Deutschen Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Das Amt wurde im Jahr 1956 gemäß Art. 45b des Grundgesetzes nach dem Vorbild des schwedischen Militie-Ombudsman geschaffen. [2]

  6. Der 15. Deutsche Bundestag bestand zwischen dem 17. Oktober 2002 [1] und dem 18. Oktober 2005. [2] Der 15. Bundestag konstituierte sich durch die Bundestagswahl 2002, die am 22. September 2002 stattfand. Alterspräsident war Otto Schily von der SPD ( Bundesminister des Innern ). Insgesamt tagte der 15.

  7. In seiner Sitzung vom 6. Dezember 1951 gab sich der Bundestag dann die „Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages“ ( BGBl. 1952 II, S. 389), die gemäß § 132 Abs. 1 am 1. Januar 1952 in Kraft treten sollte. Darin wurden vor allem Wahlvorschriften neu gefasst und mit § 111 die Fragestunde eingeführt. Diese fand am 23.