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  1. Familiensachen sind ein Unterfall der Zivilsachen und unterliegen im deutschen Recht den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

  2. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009 ( BGBl. I S. 1696), in Kraft getreten am 01.09.2009 Gesetzesbegründung verfügbar. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 111 - Familiensachen sind 1.

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  7. 31. März 2023 · Die Verfahren in Familiensachen sind im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. § 111 FamFG legt fest, was Familiensachen sind, dazu gehören insbesondere die Verfahren: zum Gewaltschutz. Den genauen Ablauf und die Besonderheiten der einzelnen Verfahren regelt ...

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