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  1. Vorbildcharakter für Westeuropa entwickelte dabei vor allem das belgische Auslieferungsgesetz von 1833, dem ähnliche Regelungen in den Niederlanden 1849, Luxemburg 1870 sowie in der Schweiz 1892 folgten. Obwohl sich der Grundsatz der Nicht-Auslieferung politischer Flüchtlinge in einigen westeuropäischen Staaten durchsetzte, blieb die Macht ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  2. Menschen sehen sich aus ganz verschiedenen Ursachen zur Flucht aus ihrem Heimatland gezwungen. Doch nicht alle individuellen Gründe werden auch vor dem Gesetz ( § 3 I AsylG , sogenannter Internationaler Schutz nach GFK) als Fluchtgrund anerkannt.

  3. Ein Staat wie die DDR, der seinen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Ausreise generell verweigert und das illegale Verlassen als „Republik-flucht“ diskriminiert und kriminalisiert hat, handelte gewiß folgerichtig, wenn er Fluchhilfe aus politischen Gründen als Staatsverbrechen ahnden ließ.

  4. Mit dem verschärften Passgesetz von 1957 (§ 8) wird jede unerlaubte Ausreise aus der DDR ("Republikflucht") unter Strafe gestellt. Das Strafmaß umfasste eine Haftstrafe bis zu drei Jahren. Auch die Vorbereitung und der Versuch einer Flucht aus der DDR werden verfolgt und bestraft. Personen, welche die DDR vor dem 11. Dezember 1957 „illegal ...

  5. 8. März 2024 · Ganze Folgen. Sendetermine. Zuletzt im TV Fr • 08.03.2024 • 13:10 Staffel 3, Episode 21. Flucht vor dem Gesetz. Die Gesetzlose Belle Star fällt mit ihrer Gang in Colorado Springs ein, um den Saloon zu überfallen. Während ihre Komplizen nach dem Raub flüchten können, gerät Belle in die Hände der Dorfbewohner.

  6. Der Bundestag stimmte dem entsprechenden Gesetz im Januar 2019 zu. Eine Abstimmung im Bundesrat stand im November 2021 noch aus. Sie wurde im Februar 2019 vertagt, weil sich abzeichnete, dass das Gesetz in der Länderkammer keine Mehrheit finden würde.

  7. Seit 1968 wurden Flüchtlinge nach §213 des Strafgesetzbuches der DDR wegen "ungesetzlichem Grenzübertritts" verurteilt. Im Juni 1979 wurde der Paragraph durch ein Gesetz neugefasst: Mit dem im Absatz 3 geregelten "schweren Fall" konnten Flüchtlinge eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren erhalten.