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  1. Friedrich I. war ein deutscher König und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (HRR). Er wurde um 1120 n. Christus geboren und stammte aus dem Geschlecht der Staufer. Denkmal für Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Kyffhäuser (gemeinfrei) Darüber hinaus war Friedrich I. für seinen roten Bart bekannt.

  2. Friedrich (* 11. Juli 1657 in Königsberg; † 25. Februar 1713 in Berlin) aus dem Haus Hohenzollern war ab 1688 als Friedrich III. Kurfürst von Brandenburg und souveräner Herzog in Preußen. Dort erhöhte er sich 1701 als Friedrich I. zum König in Preußen. Antoine Pesne, König Friedrich I., Ölgemälde, undatiert, vor 1713.

  3. Friedrich I. (gesprochen „Friedrich der Erste“) wurde am 11. Juli 1657 als Sohn von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und Luise Henriette von Oranien im Schloss Königsberg geboren. Er war in den Jahren von 1688 bis 1701 als Friedrich III. Kurfürst von Brandenburg. Bald nach der Regierungsübernahme strebte er die Königswürde ...

  4. Biographie. F. stand nach dem frühzeitigen Tode seines Vaters mit seinen Brüdern unter der Vormundschaft seines Oheims Wilhelm I. Bei der am 13.11.1382 verabredeten Teilung des Landes (Chemnitzer Teilung) war den Brüdern nur ein kleiner Teil des wettinischen Hausbesitzes im Osterland zugefallen, während ihre Oheime Balthasar und Wilhelm die ...

  5. König "in" Preußen! So krönte sich Friedrich III. von Brandenburg am 18. Januar 1701 selbst zum König in Preußen. Er hieß allerdings nicht König "von" Preußen, weil er nur einen Teil von Preußen (Ostpreußen) zu seinem Herrschaftsgebiet zählen konnte. Westpreußen stand noch unter der Herrschaft des Königs von Polen und gehörte ...

  6. Friedrich I. lässt Lietzenburg ihrem Gedenken zu Ehren in Charlottenburg umbenennen. 1708 Heirat mit Sophie Luise von Mecklenburg-Schwerin (1685-1735) 1713 Tod des Königs Berlin war unter Friedrich I. zum alles überragenden Wirtschaftszentrum Brandenburgs geworden. Von 6,2 Mio. Talern Steuereinnahmen der Kurmark zwischen 1693 und 1712 ...

  7. Friedrich wurde, da in Hessen-Darmstadt die Primogeniturordnung eingeführt war, 1622 mit Stadt und Amt Homburg als Paragium sowie mit einer Abfindungssumme und jährlichen Deputatgeldern ausgestattet und regierte nicht reichsunmittelbar unter den Hoheitsrechten von Hessen-Darmstadt. 1626 führte er in seinem Ländchen das Erstgeburtsrecht ein.

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