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  1. Friedrich I. (gesprochen „Friedrich der Erste“) wurde am 11. Juli 1657 als Sohn von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und Luise Henriette von Oranien im Schloss Königsberg geboren. Er war in den Jahren von 1688 bis 1701 als Friedrich III. Kurfürst von Brandenburg. Bald nach der Regierungsübernahme strebte er die Königswürde ...

  2. Friedrich I. lässt Lietzenburg ihrem Gedenken zu Ehren in Charlottenburg umbenennen. 1708 Heirat mit Sophie Luise von Mecklenburg-Schwerin (1685-1735) 1713 Tod des Königs Berlin war unter Friedrich I. zum alles überragenden Wirtschaftszentrum Brandenburgs geworden. Von 6,2 Mio. Talern Steuereinnahmen der Kurmark zwischen 1693 und 1712 ...

  3. Leben. Friedrich wurde als Sohn des Grafen Georg I. von Württemberg-Mömpelgard (1498–1558) und der Barbara von Hessen (1536–1597) in Mömpelgard, dem heutigen Montbéliard im Osten Frankreichs, 13 km von der Schweizer Grenze entfernt, geboren.

  4. Biographie Friedrich I., römischer Kaiser, geb. um 1123, † am 10. Juni 1190 unweit Seleucia in Cilicien in den Wellen des Seleph. — F. war der einzige Sohn Herzog Friedrichs II. von Schwaben aus dessen erster Ehe mit der welfischen Judith, einer Schwester Herzog Heinrichs des Stolzen und des Grafen Welf VI.; aus dieser Ehe entsprang auch eine Tochter, nach der Mutter genannt, die sich ...

  5. Friedrich II. ( italienisch Federico II di Svevia, * 26. Dezember 1194 in Jesi bei Ancona, Reichsitalien; † 13. Dezember 1250 in Castel Fiorentino bei Lucera, Königreich Sizilien) aus dem Adelsgeschlecht der Staufer war ab 1198 König von Sizilien, ab 1212 römisch-deutscher König und von 1220 bis zu seinem Tod Kaiser des römisch-deutschen ...

  6. König "in" Preußen! So krönte sich Friedrich III. von Brandenburg am 18. Januar 1701 selbst zum König in Preußen. Er hieß allerdings nicht König "von" Preußen, weil er nur einen Teil von Preußen (Ostpreußen) zu seinem Herrschaftsgebiet zählen konnte. Westpreußen stand noch unter der Herrschaft des Königs von Polen und gehörte ...

  7. Friedrich wurde, da in Hessen-Darmstadt die Primogeniturordnung eingeführt war, 1622 mit Stadt und Amt Homburg als Paragium sowie mit einer Abfindungssumme und jährlichen Deputatgeldern ausgestattet und regierte nicht reichsunmittelbar unter den Hoheitsrechten von Hessen-Darmstadt. 1626 führte er in seinem Ländchen das Erstgeburtsrecht ein.