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  1. Mit Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart werden. Das Besondere der Gütergemeinschaft ist, dass das gesamte Vermögen der Eheleute zu einem gemeinschaftlichen ...

  2. Gesetzliche Regelungen zur Gütergemeinschaft. Die Gütergemeinschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §§ 1415-1563 geregelt. In den genannten Paragraphen finden sich detaillierte Regelungen bezüglich des rechtlichen Status des Gesamtguts, der Kontrolle und Verwaltung des Sonderguts und der Rechte und Pflichten beider Ehepartner.

  3. Für viele der bestehenden Ehen gilt aber noch die umfassende Gütergemeinschaft, und zwar für alle Ehen und eingetragenen Partnerschaften, die bis zum 31.12.2017 geschlossen wurden. In der umfassenden Gütergemeinschaft wird das gesamte Einzelvermögen beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung zum gemeinschaftlichen Vermögen. Auch ...

  4. 11. Sept. 2020 · Gütergemeinschaft bedeutet: Jegliches Vermögen, das die Ehegatten getrennt voneinander erworben haben, „verschmilzt“ zu einem gemeinsamen Vermögen. Alles gehört beiden Ehegatten, weshalb es „ Gesamtgut “ heißt. Es verschmilzt sowohl das Vermögen, das in die Ehe mitgenommen wurde, als auch jenes, das während der Ehezeit erworben ...

  5. 5. Aug. 2023 · Bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft umfasst das Gesamtgut jegliches Vermögen sowie Einkünfte der Ehegatten unter Ausnahme von Gegenständen, die laut Gesetzes als Eigengut bezeichnet werden (Art. 222 Abs. 1 ZGB). Grundsätzlich gehören zum Gesamtgut alle in die Ehe eingebrachten und während der Ehe erwirtschafteten Vermögensgegenstände.

  6. Bei Auflösung der Gütergemeinschaft durch Ehescheidung oder bei Eintritt des ausserordentlichen Güterstandes. Wird die Ehe und damit die Gütergemeinschaft durch Ehescheidung aufgelöst oder tritt der ausserordentliche Güterstand der Gütertrennung ein (vgl. Güterstands-Auflösungsgründe), so bestimmen sich die Gesamtgutanteile wie folgt:

  7. 21. Juli 2023 · Sie entschließen sich für eine Gütergemeinschaft und unterzeichnen einen entsprechenden Ehevertrag. Sarah besitzt 50.000 Euro, Torsten 10.000 Euro. Gemeinsam bringen sie also ein Vermögen von 60.000 Euro in die Ehe ein, das ihnen fortan zu gleichen Teilen gehört. Während ihrer Ehe erhöht sich ihr Vermögen auf 100.000 Euro.