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  1. de.wikipedia.org › wiki › ZugewinnZugewinnWikipedia

    Ein Zugewinn besteht, wenn – bei positiven Vermögenswerten – das Endvermögen größer ist als das Anfangsvermögen (Formel: Zugewinn = Endvermögen – Anfangsvermögen). Ausgleichsfähiger Zugewinn ist das positive Ergebnis zwischen dem Anfangs- und Endbestand des Vermögens. Der Zugewinnausgleich erfolgt durch Vermögensvergleich beider ...

  2. Die Gütergemeinschaft ist durch verschiedene Vermögensmassen der Ehegatten gekennzeichnet. Bei der Gütergemeinschaft wird nach § 1416 Abs. 1 S. 1 das Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen (Gesamtgut). Dazu gehört auch das Vermögen, das die Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwerben, § 1416 Abs. 1 S. 2.

  3. 11. Sept. 2020 · Gütergemeinschaft bedeutet: Jegliches Vermögen, das die Ehegatten getrennt voneinander erworben haben, „verschmilzt“ zu einem gemeinsamen Vermögen. Alles gehört beiden Ehegatten, weshalb es „ Gesamtgut “ heißt. Es verschmilzt sowohl das Vermögen, das in die Ehe mitgenommen wurde, als auch jenes, das während der Ehezeit erworben ...

  4. Das eheliche Vermögen besteht daher bei der Gütergemeinschaft aus dem Gesamtgut und dem Eigengut jedes Ehegatten ( Art. 221 ZGB ). Gemäss Art. 222 Abs. 2 und 3 ZGB gehört das Gesamtgut beiden Ehegatten ungeteilt. Kein Ehegatte kann über seinen Anteil am Gesamtgut verfügen. Das Gesetz umschreibt das Gesamtgut nicht fest.

  5. Die Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein familienrechtlicher Wahlgüterstand zwischen Eheleuten oder – früher – eingetragenen Lebenspartnern.. Im Rahmen der Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögen beider Ehegatten (oder Lebenspartner), ohne dass nach der Scheidung oder anderweitigen Beendigung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu ...

  6. de.wikipedia.org › wiki › EheEheWikipedia

    Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch ...

  7. Wird eine Ehe geschlossen und vorher kein Ehevertrag aufgesetzt, so ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand. Der Gedanke ist, dass beide Partner gemeinsam zum Vermögensaufbau beitragen. Hierbei ist unabhängig, wie viel Vermögen der jeweilige Partner in die Ehe mitbringt. Während der Ehe wird ein sogenannter Zugewinn ...