Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer abweichender Güterstand, der durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden muss. Bei der Gütergemeinschaft bilden die Ehepartner ein gemeinsames Vermögen, das sogenannte „Gesamtgut“. Dieses umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen beider Ehepartner, das während der Ehe erworben wird, sowie das Vermögen, das in den ...

  2. Die Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein familienrechtlicher Wahlgüterstand zwischen Eheleuten oder – früher – eingetragenen Lebenspartnern.. Im Rahmen der Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögen beider Ehegatten (oder Lebenspartner), ohne dass nach der Scheidung oder anderweitigen Beendigung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu ...

  3. Die Zugewinngemeinschaft ist das gesetzliche Güterregime in Deutschland, das automatisch bei der Eheschließung gilt, wenn die Ehegatten keine andere Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Die Zugewinngemeinschaft beruht auf dem Grundsatz der getrennten Vermögensverwaltung und gemeinsamen Vermögensbildung. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, das er vor oder während ...

  4. Eheähnliche Gemeinschaft. Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der meist im Zusammenhang mit der Zu- und Aberkennung öffentlicher Leistungen für diejenigen Personen benutzt wird, auf welche die Definitionsmerkmale der eheähnlichen Gemeinschaft zutreffen. Es ist die verrechtlichte Form des Begriffs Wilde Ehe oder ...

  5. Wird eine Ehe geschlossen und vorher kein Ehevertrag aufgesetzt, so ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand. Der Gedanke ist, dass beide Partner gemeinsam zum Vermögensaufbau beitragen. Hierbei ist unabhängig, wie viel Vermögen der jeweilige Partner in die Ehe mitbringt. Während der Ehe wird ein sogenannter Zugewinn ...

  6. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft ist eine besondere Form des ehelichen Güterstands der Gütergemeinschaft. Sie existiert heute vornehmlich noch in Süddeutschland bei älteren Landwirtsehepaaren. Allerdings könnte sie eine Renaissance als wieder entdeckter „Königsweg“ zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen erleben [1].

  7. Sondergut. Als Sondergut bezeichnet die literarkritische Forschung zum Neuen Testament jene Texte der drei synoptischen Evangelien, die nur in einem einzigen Evangelium vorkommen, also ohne Paralleltext sind. Statistische Angaben: A. M. Honoré, 1968 [1]