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Vor 9 Stunden · Der damalige CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein etwa strich für die Vermittlung von Masken-Geschäften über ein Firmengeflecht Hunderttausende Euro an Provision ein, er nutzte dafür offensichtlich seine Beziehungen als Abgeordneter. Strafrechtlich belangt wurde er wegen einer Gesetzeslücke allerdings nie. Der Bundestag hat diese Lücke nun geschlossen.