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  1. Vor 9 Stunden · Der damalige CSU-Abgeordnet­e Georg Nüßlein etwa strich für die Vermittlun­g von Masken-Geschäften über ein Firmengefl­echt Hunderttau­sende Euro an Provision ein, er nutzte dafür offensicht­lich seine Beziehunge­n als Abgeordnet­er. Strafrecht­lich belangt wurde er wegen einer Gesetzeslü­cke allerdings nie. Der Bundestag hat diese Lücke nun geschlosse­n.