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  2. Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die über eine Staatsgrenze hinweg pendeln, um in dem Gebiet jenseits der Grenze zu arbeiten, in die Schule zu gehen oder Ähnliches zu machen. Meist haben diese Personen ihren Wohnsitz im Grenzgebiet. Voraussetzungen sind zwischenstaatliche Freizügigkeit und verkehrsmäßige Erschließung ...

  3. Definition: Grenzgänger. Unter einem Grenzgänger versteht man einen Arbeitnehmer, der in einem Staat arbeitet und in einem anderen Staat wohnt. Beispiel: Sie sind mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet, arbeiten aber im Ausland, beispielsweise der Schweiz. Oder umgekehrt: Sie sind in Deutschland beruflich tätig und wohnen in einem anderen Staat.

  4. Down­loads. Zusammenfassung Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden.

  5. 28. Dez. 2012 · In Deutschland beschäftigte Grenzgänger sind nach deutschem Recht kranken-, pflege-, renten-, arbeitslosen- und unfallversichert. In Deutschland wohnende Grenzgänger, die in einem Nachbarstaat arbeiten, sind umgekehrt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften, sozialversichert.

  6. 12. Dez. 2023 · Wenn Sie in einem EU-Land arbeiten und in einem anderen leben und täglich - oder zumindest einmal wöchentlich - dorthin zurückkehren, gelten Sie im EU-Recht als Grenzgänger. Informieren Sie sich darüber, welche Auswirkungen das Arbeiten in einem EU-Land und das Leben in einem anderen auf Ihre Sozialversicherung hat in Bezug auf:

  7. 26. Juli 2023 · Grenzgänger - hier gilt das Sozialversicherungsrecht des Beschäftigungsstaates. Grenzgänger unterliegen in der Sozialversicherung den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Das bedeutet: Wer als Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet, ist grundsätzlich nach dem deutschen Sozialversicherungsrecht pflichtig.

  1. Verwandte Suchbegriffe zu Grenzgänger

    Grenzgänger shop