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Bedeutungen (2) ⓘ. an jemanden oder etwas [triebhaft, sexuell] stark gebunden, von ihm völlig, bis zur willenlosen Unterwerfung abhängig. Beispiele. eine dem Mann hörige Frau. er ist ihr [sexuell] hörig. an das von Grund- oder Gutsherren verliehene Land gebunden, zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichtet. Gebrauch. Geschichte.
Der österreichische Psychologe Werner Stangl definiert den Begriff in seinen Arbeitsblättern: „Unter Hörigkeit versteht man ganz allgemein die gefühlsmäßige Bindung an andere Menschen in einem Ausmaß, in dem die persönliche Freiheit und menschliche Würde aufgegeben werden.“.
Wortbildung mit ›hörig‹ als Erstglied: Hörigkeit · mit ›hörig‹ als Letztglied: obrigkeitshörig Bedeutungsübersicht sich dem Willen eines anderen unterwerfend
Worttrennung: hö·rig, Komparativ: hö·ri·ger, Superlativ: am hö·rigs·ten. Aussprache: IPA: [ ˈhøːʁɪç ], [ ˈhøːʁɪk] Hörbeispiele: hörig ( Info) hörig ( Info) Reime: -øːʁɪç. Bedeutungen: [1] historisch, veraltet: an Land/Ländereien gebunden und deshalb abhängig vom Grundherren und zu Abgaben verpflichtet. [2] stark ...
hörig, adj. unterthänig, eigen; eigentlich nur zu einem gute gehörig, vom herrn desselben abhängig ( vergl. hören II, 6 sp. 1811), und in diesem sinne scheint das wort seine rechte heimat im niedern Deutschland gehabt zu haben, oberdeutsch ist vielmehr gehœrec, ahd. gahôrig, subjectus, obediens.
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