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  1. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist gemäß Art. 33 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Kurz: HmbVerf.) die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg; er führt und beaufsichtigt gemäß Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 HmbVerf. als Verfassungsorgan die (Exekutiv-)Verwaltung. [1]

  2. Landeswappen Hamburgs. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat drei Wappen, drei Flaggen, ein frei verwendbares Wappenzeichen („Symbol“), ein Logo und einen Stander . Das Wappen des Landes (Stadtstaat), wie auch die Flagge und die Landesfarben weiß-rot sind in der Verfassung Hamburgs (Artikel 5) festgelegt.

  3. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde Altona ein Bezirk und Stellingen ein Stadtteil von Hamburg. Seit 1951 gehört Stellingen zum Bezirk Eimsbüttel . Wichtige Erwerbsquelle der Stellinger Bauern war zu dieser Zeit der Milch- und Butterhandel. Die „Bodderbuern“ zogen mit ihren Planwagen über das Land und tauschten ihre ...

  4. Wir zeigen Ihnen Hamburgs Top-Sehenswürdigkeiten! Wenn Sie keine von ihnen gesehen haben, waren Sie wahrscheinlich noch nie in Hamburg. Entdecken Sie Sehenswürdigkeiten, Aussichtsplätze, Sightseeing-Angebote und vieles mehr.

  5. Die Liste der Gemarkungen in Hamburg enthält alle 123 Gemarkungen in der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese sind meistens nicht deckungsgleich mit Stadtteilen gleichen Namens. Die Gemarkungsnummer beginnt mit der zweistelligen Länderkennung 02 für Hamburg. Danach folgt eine vierstellige Nummer für die einzelnen Gemarkungen.

  6. Das Erzbistum Hamburg ( lateinisch: Archidioecesis Hamburgensis) ist eine römisch-katholische Diözese im Norden Deutschlands und umfasst die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den Landesteil Mecklenburg des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern. Es ist das flächenmäßig größte Bistum Deutschlands.

  7. Hamburger Innenstadt. Der Begriff Hamburger Innenstadt ist ein häufig genutzter, allerdings nicht eindeutig festgelegter Begriff zur Beschreibung des Stadtkerns von Hamburg. Im Wesentlichen wird damit das Gebiet innerhalb des historischen Wallrings (bzw. heute Ring 1) bezeichnet, der bis ins 19. Jahrhundert die äußere Stadtgrenze bildete.

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