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  1. 15. Nov. 2021 · Anders gesagt: Sie sind vom Schließen einer Ehe ausgeschlossen. Das Gesetz regelt genau, wer wen bzw. wen nicht heiraten darf. Das Eheverbot wird außerdem auch als „ Heiratsverbot “ bezeichnet. ‌Eheverbote gelten grundsätzlich für bestimmte verwandte Personen sowie für Personen, die bereits in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben.

  2. Die Eheschließung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB) definiert. Sie ist mehr als nur eine soziale Bindung zwischen zwei Menschen, da sie sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Auswirkungen hat. Folgende Grundlagen sind essentiell:

  3. Hier vereinbaren die Parteien, dass der Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen wird. Endet die Ehe jedoch durch Tod eines Ehegatten, dann verbleibt es beim gesetzlichen Güterstand. Eventuelle erbrechtliche Nachteile können so vermieden werden.

    • Was ändert sich Mit Der Eheschließung Nach Dem Willen Des Gesetzgebers?
    • Individuelle Vereinbarungen
    • Rechtzeitig Gemeinsam Regeln
    • Lösungsvorschläge für Eine Ehe- und Erbvertragliche Regelung
    • Im Übrigen Bestimmen Wir Folgendes
    • Schlussbetrachtung
    • Weitere Beiträge Der Autorin Hier in unserem Familienhandbuch
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    1. Unterhalt / Lebenslange Verantwortlichkeit?

    Mit der Eheschließung werden die Partner füreinander unterhaltspflichtig. Die Ehegatten sind gem. § 1353 BGB zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, d. h. sie tragen füreinander Verantwortung und, man höre und staune, immerhin steht noch im § 1353 I S. 1 BGB: Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. So wenig modern dieser Satz zunächst klingt, so bittere Realität wird er oft bei der Scheidung: Dann muss unter Umständen eine lebenslange wirtschaftliche Verantwortung für den anderen Part...

    2. Ehename

    Mit der Eheschließung ändert sich die Namensgestaltung. Die Parteien haben bei der Eheschließung über die Namensgestaltung (Wahl des Ehenamens) eine gemeinsame Entscheidung zu treffen (§ 1355 BGB). Legt ein Partner seinen Namen ab und nimmt den Namen des anderen Ehepartners an, hat dies häufig zur Folge, dass er für alte Freunde und Bekannte wegen der neuen Namensidentität nicht mehr auffindbar ist, aber auch für eine gefestigte Berufskarriere kann eine Namensänderung von großem Nachteil sein...

    3. Haushaltsführung / Unterhalt

    Wenn die Haushaltsführung einem Ehegatten überlassen ist, leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung. Jeder Ehegatte ist aber berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben die Ehepartner auf die Belange des andern Ehepartners und die Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen. Sie sollten also bei Eheschließung schon mehr als einen Gedanken darauf verwenden, wie Sie Ihr eigenes Leben und das gemeinsame Leben gestalten wollen, und vor allem wel...

    Was können Sie tun, um die vorerwähnten gesetzlichen Folgen während der Ehezeit und ab Rechtskraft der Scheidung oder der Trennung, individuell zu vereinbaren? 1. Bis auf die beiderseitige Unterhaltspflicht, die während bestehender Ehe nicht ausgeschlossen werden kann, ist durch Ehevertrag jede der beschriebenen gesetzlichen Rechtsfolgen individuel...

    Wenn Sie sich also schon vor Eingehung der Ehe Gedanken über die gesetzlichen Regelungen machen und prüfen, ob diese für Ihre Ehe richtig sind, haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten. Selbst dann, wenn Sie schon verheiratet sind und noch keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, und auch keine Scheidung bevorsteht, sollten Sie darüber reden, was Sie...

    1. So könnte Ihr Ehevertrag aussehen, wenn Sie größtmögliche Eigenständigkeit bewahren wollen in Ihrer Ehe

    Wir beabsichtigen, die Ehe miteinander zu schließen und vereinbaren Folgendes: A. Güterrechtliche Regelung Für unsere zukünftige Ehe bestimmen wir als Güterstand die Gütertrennung nach den Bestimmungen des BGB. Ein Ausgleich des beiderseitigen Zugewinns bei Beendigung unserer Ehe ist ausgeschlossen. Die Auswirkungen des vereinbarten Güterstandes auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht sind uns bekannt. Jeder von uns kann ohne Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganze...

    2. Vertragsmodell für Ehen mit Kindern (Solidaritätsmodell):

    Sollten Sie Kinder einplanen und die konventionelle Ehelösung anstreben, in der einer die Kinder erzieht, so könnten Sie beispielsweise beim Unterhalt folgende Regelung treffen: Unterhalt Für den Fall, dass einer von uns gemeinsame minderjährige Kinder erzieht und aus diesem Grund einer Berufstätigkeit nicht nachgehen kann oder dabei eingeschränkt ist, soll bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des jüngsten Kindes nachfolgende Unterhaltsregelung gelten: Derjenige von uns, der wegen der Betr...

    Für den Fall, dass einer von uns im Hinblick auf die Erziehung gemeinsamer Kinder keine Einkünfte erzielt, erhält er pro Ehejahr eine pauschale Abfindung für die Vereinbarung der Gütertrennung in Höhe von 5.000 € an Zugewinnausgleich. Rechtswahlklausel Sollten Sie unterschiedlichen Staaten angehören und / oder Ihre Ehe im Ausland führen wollen, müs...

    Diese Beispiele sollen zeigen, dass jede Lebensgestaltung nach besonderen vertraglichen Klauseln verlangt. Sie sollten dies zunächst miteinander und sodann mit einem Anwalt oder Notar erörtern und eine maßgeschneiderte rechtliche Lösung für Ihre Lebenssituation treffen. Aus Erfahrung gebe ich den Rat, dass Sie etwa alle drei bis fünf Jahre eine sol...

    Frau Dr. Doris Kloster-Harz ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie gründete 1978 eine Anwaltskanzlei, die sie mit mehreren Mitarbeitern betreibt. Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Dr. Kloster-Harz ist das Familien- und Erbrecht. Sie ist Mitgründerin des Süddeutschen Familienschiedsgerichts und Autorin zahlreicher Fachartikel und Co...

    Dr. Doris Kloster-Harz Rechtsanwältin Rechtsanwälte Dr. Doris Kloster-Harz & Dr. Annegret Harz Partnerschaft Belgradstraße 43 80796 München Tel.: 089 / 30 32 88; 300 80 82; 300 80 83 Fax: 089 / 30 58 89 E-Mail Website Erstellt am 8. Mai 2014, zuletzt geändert am 8. Mai 2014

  4. 10. Apr. 2024 · Voll verliebt, verlobt und verheiratet - da braucht es keinen Ehevertrag! Oder doch? Wann er sinnvoll ist und was es mit der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung auf sich hat. Vor der...

  5. Gesetzlich von einer Heirat ausgeschlossen sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Voll- oder Halbgeschwister. Soll ein Verwandtschaftsverhältnis durch eine Annahme als Kind (Adoption) erlöschen, so gilt dieses Verbot dennoch weiterhin. Grenzfälle und Ausnahmen.

  6. 1. Okt. 2014 · Ein solches „Unterlaufen“ ist in der Regel dann der Fall, wenn durch die Vereinbarung eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht...