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  1. 29. Okt. 2012 · Heirat ausgeschlossen. Vielleicht will ihr Partner nicht nur Sie nicht heiraten (Sie vielleicht noch am ehesten), sondern überhaupt niemanden. Sei es aus Bindungsangst oder einfach aus Misstrauen gegenüber der Institution der Ehe. Möglicherweise ist er so freiheitsliebend, dass er seiner Liebe einfach keine rechtliche Form geben möchte.

  2. 15. Nov. 2021 · Eheverbot bedeutet, dass bestimmte Personen nicht heiraten dürfen. Anders gesagt: Sie sind vom Schließen einer Ehe ausgeschlossen. Das Gesetz regelt genau, wer wen bzw. wen nicht heiraten darf. Das Eheverbot wird außerdem auch als „Heiratsverbot“ bezeichnet. ‌

  3. Gesetzlich von einer Heirat ausgeschlossen sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Voll- oder Halbgeschwister. Soll ein Verwandtschaftsverhältnis durch eine Annahme als Kind (Adoption) erlöschen, so gilt dieses Verbot dennoch weiterhin. Grenzfälle und Ausnahmen.

  4. Allgemein bestehen in den meisten Gesellschaften mit Heiratsregeln gleichzeitig endo- und exogame Regeln auf unterschiedlichen Ebenen, beispielsweise soll ein Ehepartner in der Regel zwar aus derselben sprachlichen, religiösen oder ethnischen Gemeinschaft kommen, aber nicht aus derselben Abstammungsgruppe ( Großfamilie, Clan, Lineage ). [4]

  5. 22. Apr. 2021 · In einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Hochzeit geschlossen werden. Den Regelungen müssen stets beide Partner zustimmen. Der Vertrag muss laut Gesetz von einem Notar beurkundet werden.

  6. Hier vereinbaren die Parteien, dass der Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen wird. Endet die Ehe jedoch durch Tod eines Ehegatten, dann verbleibt es beim gesetzlichen Güterstand. Eventuelle erbrechtliche Nachteile können so vermieden werden.

  7. 21. Juli 2020 · 4. 136. Verliebt, verlobt, verheiratet. Sorgt eine Ehe wirk­lich für finanzielle Sicherheit? © Westend61 / caiaimage / Andy Roberts. Eine Hoch­zeit bringt neben recht­lichen und steuerlichen Vorteilen auch Pflichten mit sich. Was dabei zu beachten ist – und wie auch Unver­heiratete Partner und Kinder absichern können. Lesen Sie auf dieser Seite: