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  1. Hermine, Prinzessin Reuß ältere Linie (* 17. Dezember 1887 in Greiz ; † 7. August 1947 in Frankfurt (Oder) ) wurde als verwitwete Hermine von Schoenaich-Carolath die zweite Ehefrau des ehemaligen deutschen Kaisers und preußischen Königs Wilhelm II. in seinem niederländischen Exil.

  2. Das Fürstentum Reuß ältere Linie entstand am 12. Mai 1778 mit der Erhebung Heinrichs XI. in den Reichsfürstenstand [1] aus der Grafschaft Greiz ältere Linie. Diese war am 17. März 1768 nach dem Tod Heinrichs III., Graf von Untergreiz, und der Vereinigung von Obergreiz und Untergreiz unter Heinrich XI. entstanden.

  3. Eine Seite über das Leben und die Beziehungen von Hermine Reuß ältere Linie, die zweite Ehefrau von Wilhelm II. im niederländischen Exil. Sie zeigt ihre Verwandtschaft mit anderen Mitgliedern der Hohenzollern-Dynastie und andere Personen, die sie kannten.

  4. Hermine, Prinzessin Reuß ältere Linie (* 17. Dezember 1887 in Greiz; † 7. August 1947 in Frankfurt (Oder)) wurde als verwitwete Hermine von Schoenaich-Carolath die zweite Ehefrau des ehemaligen deutschen Kaisers und preußischen Königs Wilhelm II. in seinem niederländischen Exil.

  5. "Hermine, Prinzessin Reuß ältere Linie (* 17. Dezember 1887 in Greiz; † 7. August 1947 in Frankfurt (Oder)) wurde als verwitwete Hermine von Schoenaich-Carolath die zweite Ehefrau des ehemaligen deutschen Kaisers und preußischen Königs Wilhelm II. in seinem niederländischen Exil. Unter Anhängern der Hohenzollernmonarchie hieß sie ...

  6. Die Landesfarben des Fürstentums Reuß älterer Linie sind Schwarz, Rot und Gelb. Bundesrat: 1 Stimme. Reichstag: 1 Wahlkreis und 1 Abgeordneter. Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Reuß älterer Linie: Greiz – 23.114 Einwohner (1905) – 191. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs.

  7. Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15) — 110 —. In Ermangelung einer solchen Würderungssumme hat der Stadtrath die. Abschätung der fraglichen Gebäude bewirken zu lassen. 83. Selbstständige Gemeindeangehörige, welche innerhalb des Stadtcomplexes.