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  1. Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, das sind: sechs Fachbereiche, zehn Studienorte, elf duale Studiengänge. Hier studieren die zukünftigen Fach- und Führungskräfte der gesamten Bayerischen Staatsverwaltung, der Kommunen sowie der Deutschen Rentenversicherung. Weit mehr als 5000 Studierende werden hier praxisorientiert ausgebildet.

  2. Ziel des Studiums ist es, die Studierenden mit den vielfältigen Aufgaben einer modernen öffentlichen Verwaltung vertraut zu machen und zu Führungspersönlichkeiten mit umfassendem Fach- und Allgemeinwissen, aber auch sozialer Kompetenz heranzubilden.

  3. www.hfoed.bayern.de. Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ( HföD) ist die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Freistaats Bayern. Sie dient der Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst. Träger ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

  4. Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) ist eine verwaltungsinterne Hochschule. Sie ist die einzige ihrer Art in Bayern. Die HföD bietet ein dreijähriges Studium für die öffentliche Verwaltung an. Nach der bestandenen Qualifikationsprüfung erhalten die Studierenden den Diplomgrad "Diplomverwaltungswirt (FH)".

  5. Die Fachbereiche - Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung. Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen - fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst. Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik - fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik. Der Fachbereich hat seinen Sitz in Hof.

  6. Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern dient der Ausbildung und Fortbildung von Beamten. In München haben die Zentralverwaltung und der Fachbereich Archiv- und...

  7. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern ist eine Hochschule des Freistaats Bayern, die dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen nachgeordnet ist. Sie dient der wissenschaftlichen Ausbildung der Beamten der 3. Qualifikationsebene und der Fortbildung der Beamten der 3. und 4. Qualifikationsebene.