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  1. Hochstift Augsburg – Wikipedia. Das Hochstift Augsburg war bis zur Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts der weltliche Herrschaftsbereich des Fürstbischofs von Augsburg . Inhaltsverzeichnis. 1 Geschichte. 2 Galerie. 3 Ausdehnung und Verwaltungsgliederung. 4 Siehe auch. 5 Literatur. 6 Weblinks. 7 Einzelnachweise. Geschichte.

  2. Am Beginn des 16. Jahrhunderts befanden sich Bistum und Hochstift Augsburg dank dem reformerischen Wirken der Bischöfe seit Peter von Schaumberg und dank ihrer umsichtigen Politik nach außen in durchaus geordneter Verfassung. Dennoch erlitt das Bistum durch die Reformation, die bereits 1519/20 insbesondere von den beiden Klöstern der ...

  3. Das Hochstift Augsburg ist als Fürstentum zu unterscheiden vom deutlich größeren Bistum Augsburg. Ab dem Spätmittelalter gelang es den Augsburger Bischöfen über eine Vergrößerung des Territoriums und die Etablierung der Administration ihre Landeshoheit aufzubauen.

  4. Zwischen der Herrschaft der Wittelsbacher im Osten, der Dominanz der Habsburger im Westen und dem Herrschaftsbereich des Augsburger Hochstifts bzw. Domkapitels im Süden und Norden konnte die Reichsstadt Augsburg bis zum Ende des Alten Reiches kein größeres Territorium außerhalb der Stadtmauer aufbauen.

    • Hochstift Augsburg1
    • Hochstift Augsburg2
    • Hochstift Augsburg3
    • Hochstift Augsburg4
  5. Das Hochstift Augsburg war der weltliche Herrschaftsbereich des Fürstbischofs von Augsburg in seiner Funktion als Landesherr. Der Herrschaftsbereich des Hochstifts Augsburg ist wesentlich kleiner als das Gebiet des Bistum Augsburg . Allgemeine Information. Politische Einteilung. siehe:

  6. Hochstift und Domkapitel Augsburg. Unter den vor 1803 erwachsenen Beständen nehmen die Überlieferungen des Hochstifts und des Domkapitels Augsburg eine herausragende Stellung ein. Umfang und Flächenhaftigkeit der hochstiftischen Territorien erforderten differenzierte Verwaltungssysteme mit entsprechendem schriftlichen Niederschlag.

  7. 28. Feb. 2019 · 1. Auflage. Erscheinungsdatum: 28.02.2019. Das Urbar des Hochstifts Augsburg von 1316 ist das älteste und einzige Besitzverzeichnis des Augsburger Hochstifts, das dessen ganzen damaligen Besitz aufführt. Spätere Urbare registrieren immer nur die Besitzungen in einzelnen Regionen.