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  1. Zeiten umrechnen: Von Dezimalwerten in Stunden und Minuten und von Minuten in Dezimalstunden. Mit dem Zeiteinheiten-Rechner geht’s schnell und einfach.

  2. Ausgehend von eine Startuhrzeit zählt der Online-Rechner "Spätere Uhrzeit berechnen" eine gewünschte Zeitspanne in Stunden, Minuten und/oder Sekunden weiter und zeigt die entsprechende künftige Uhrzeit an, ggf. mit dem Zusatzhinweis, wie viele Tage später dies ist.

  3. Nur 48 Stunden (Originaltitel: 48 Hrs.) ist eine US-amerikanische Action - Komödie aus dem Jahr 1982. Die Regie führte Walter Hill, das Drehbuch schrieben Larry Gross, Walter Hill, Steven E. de Souza und Roger Spottiswoode. Die Hauptrollen spielten Nick Nolte und Eddie Murphy .

    • Nur 48 Stunden
    • Englisch
    • 48 Hrs.
    • USA
  4. Umrechnung von Stunden (h) in Minuten (min) und umgekehrt. Mit dem folgenden Rechner können Sie die Zeiteinheit Stunden (h) in die Einheit Minuten (min) und umgekehrt umrechnen.

    • (13)
    • Wie lange darf ich maximal arbeiten? Unter Arbeitszeit versteht das ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit, ohne Pausen. Gemäß § 3 Satz 1 ArbZG dürfen Sie werktags nicht länger als durchschnittlich acht Stunden arbeiten.
    • 60 Stunden pro Woche: Wann ist auch das erlaubt? Unter gewissen Voraussetzungen ist es auch möglich, die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen vorübergehend auf zehn Stunden an sechs Werktagen zu erhöhen.
    • Was zählt zur Arbeitszeit? Arbeitsweg: Die Zeit, die Sie zur Arbeit hin und wieder nach Hause benötigen zählt nicht zur Arbeitszeit. Dienstreisen: In den meisten Fällen wird die Reisezeit bei Dienstreisen nicht zur Arbeitszeit gezählt.
    • Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche und Schwangere? Für jugendliche Arbeitnehmer, also Heranwachsende zwischen 15 und 17 Jahren, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG).
  5. Dieser Stundenrechner ermittelt die Anzahl der Stunden zwischen zwei Zeitangaben. Geben Sie einfach eine Start­zeit und eine End­zeit (mit Datum & Uhr­zeit) ein. Zusätz­lich kann eine Pause in Stunden, Minuten und Sekunden einge­tragen werden.

  6. Für alle Ausnahmen durch die Aufsichtsbehörde gilt, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von 24 Wochen (6 Monaten) nicht überschritten werden darf ( §15 (4) ArbZG ). Abweichende Regelungen für Jugendliche, Schwangere und Stillende sowie Schwerbehinderte.