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Johann Ludwig „Lutz“ Graf Schwerin von Krosigk, geboren als Johann Ludwig von Krosigk, war ein deutscher Jurist und Politiker. Vom 2. Juni 1932 bis zum 23. Mai 1945 war er Reichsminister der Finanzen. Er war parteilos, bis er 1937 durch Annahme einer Parteiehrung in die NSDAP aufgenommen wurde.
Lebensdaten 1887 – 1977 Geburtsort Rathmannsdorf (Anhalt) Sterbeort Essen Beruf/Funktion Finanzpolitiker; Reichsfinanzminister; Publizist Konfession-Normdaten GND: 118612212 | OGND | VIAF: 5723753
Johann Ludwig „Lutz“ Graf Schwerin von Krosigk, geboren als Johann Ludwig von Krosigk, (* 22. August 1887 in Rathmannsdorf/Anhalt; † 4. März 1977 in Essen) war ein deutscher Jurist und parteiloser Politiker, bevor er 1937 in die NSDAP aufgenommen wurde. Vom 2. Juni 1932 bis zum 23. Mai 1945 war er Reichsminister der Finanzen.
Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk entstammte altem Adel, war polyglott erzogen und machte als Jurist Karriere. Obwohl kein Nationalsozialist, war er vom ersten Tag an Minister im Dritten Reich.
Johann Ludwig (Lutz) Graf Schwerin von Krosigk wurde am 22. August 1887 in Rathmannsdorf (Anhalt) als Johann Ludwig von Krosigk geboren. Er war das siebte Kind von Erich von Krosigk und das zweite Kind von dessen zweiter Ehefrau Luise Gräfin von Schwerin. An der Klosterschule Roßleben absolvierte Krosigk das Abitur und studierte von 1905 bis 1909 in Halle (Saale), Lausanne und Oxford Rechts ...
Überprüft[Bearbeiten] Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk als Angeklagter in Nürnberg 1947/49. "Mir scheint die Gefahr, daß die Bundesrepublik Deutschland den Dummköpfen anheimfällt, größer zu sein als die Gefahr des Radikalismus." - "Lutz Graf Schwerin von Krosigk Memoiren", Stuttgart: Seewald, 1977, Seite 325, ISBN 3 512 00468 7.
Als weitere Namensformen gibt es noch: „Graf von Schwerin von Schwanenfeld“ 1930 für Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld (adelsrechtliche Nichtbeanstandung vom 23. März 1952) und 1925 „ Graf Schwerin von Krosigk “ durch Adoption für Johann Ludwig von Krosigk, nunmehr Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (adelsrechtliche Nichtbeanstandung vom 3.