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  1. 5. Juli 2021 · Die Juristische Fakultät der Moskauer Staatlichen M.V. Lomonossov-Universität ist eine anerkannte Einrichtung für die Ausbildung hochqualifizierter JuristInnen. Sie ist die älteste Fakultät der Moskauer Universität und geht auf die Gründung der Universität im Jahr 1755 zurück.

  2. 5. Juli 2021 · Moskauer Staatliche Juristische O.E. Kutafin-Universität. Die Moskauer Staatliche Juristische O.E. Kutafin-Universität (MGJuA) wurde 1931 gegründet und ist die größte Hochschule der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft. 2021 feiert die Universität ihr 90-jähriges Bestehen.

  3. Zu Beginn des Jahres 1896 hatte die Universität 4.147 Studenten: 1.587 an der juristischen Fakultät, 1.380 an der medizinischen Fakultät, 929 an der mathematisch-physikalischen und 251 an der historisch-philologischen; außerdem 111 Drittstudenten und 153 Apothekerassistenten. Der Lehrkörper der Universität umfasste 56 ...

    • 12. Januarjul. / 23. Januar 1755greg.
    • Wiktor Sadownitschi, (Виктор Садовничий)
    • staatlich
  4. 19. Nov. 2013 · Akademie der Wissenschaften Aserbaidschans, Verband der Kriminalisten und Kriminologen (Russland), Moskauer staatliche juristische O.E.Kutafin-Universität (Russland), Universität Potsdam (Deutschland) Programm.

  5. 10. Jan. 2023 · Der Studiengang "Schule des deutschen Rechts" ist so aufgebaut und strukturiert, dass Studierende diesen parallel zu ihrem Studium an der Juristischen Fakultät der Moskauer Staatlichen Lomonossov-Universität (MGU) absolvieren können. Voraussetzungen: ein Vorbereitungsjahr.

  6. Für seine lange Geschichte, Juristische Fakultät der Moskauer Staatlichen Universitätgeändert, es wurde getan, um die beste Formel für ihre Existenz zu finden. Jetzt umfasst die Fakultät mehr als 15 Abteilungen und 3 eigene Labors. Die heutigen Studenten haben die Möglichkeit, die reichen Erfahrungen früherer Juristengenerationen zu ...

  7. Das Studium der Rechtswissenschaften als Hauptfach dauert ca. 5 Jahre ( Regelstudienzeit: 10 Fachsemester) und wird mit der Ersten Juristischen Prüfung (EJP; ehemals: 1. Staatsexamen) abgeschlossen. Die Zeit bis zum 2.