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  1. Klein Offenseth-Sparrieshoop ( niederdeutsch: Lütt Offenseet-Sparrshoop) ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein . Inhaltsverzeichnis. 1 Geografie. 1.1 Geografische Lage. 1.2 Gemeindegliederung. 1.3 Nachbargemeinden. 2 Politik. 2.1 Gemeindevertretung. 2.2 Wappen. 3 Kultur und Sehenswürdigkeiten. 4 Wirtschaft und Infrastruktur.

  2. Die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop, zwischen Torfmoor und Rosenfeldern, liegt am Rande der Stadt Elmshorn. Die östliche Grenze ist durch die Offenau markiert, im Westen grenzt Klein Offenseth-Sparrieshoop an die Gemeinde Horst im Kreis Steinburg.

  3. Klein Offenseth-Sparrieshoop. Einwohnerzahl: 2.946. Fläche: 1.660 ha. Internet: www.klein-offenseth-sparrieshoop.de. Im Jahre 1588 schrieb die Gemeinde sich Klen Offenset-Sper-kes-hop. Nach vielen anderen Schreibvariationen schreibt man seit 1912 Klein Offenseth-Sparrieshoop. Seit jeher ist auch das Gemeindesiegel so geführt worden.

  4. Die 5 schönsten Ausflugsziele rund um Klein Offenseth-Sparrieshoop. 1. Schlossinsel. Fahrrad-Highlight. Auf der Schlossinsel kannst du zahlreiche Kunstinstallationen bewundern oder auf den versteckten Bänken ausruhen und verweilen. Die Atmosphäre ist zauberhaft und wenn du magst, kehrst du noch im Café des … weiterlesen. Tipp von Anette.

  5. Die kreisangehörige Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop liegt im Kreis Pinneberg im Bundesland Schleswig-Holstein und gehört zum Reisegebiet übriges Schleswig-Holstein. Sie hat eine Fläche von 16,92 km² und liegt damit auf Platz 6.421 der flächenreichsten Gemeinden in Deutschland.

  6. Vereine und Verbände. TSV Sparrieshoop von 1951 e.V. An der Post 29 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop. www.tsv-sparrieshoop.de. Sportanlage. Am Rosengarten 4 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop Telefon: 04121 / 82860 Telefax: 04121 / 5797136. Vertretungsberechtigter Vorstand. Tim Stahl (Vorsitzender) Theodor Schinkel Frank Ehlert Thomas Schröder.

  7. Bürgerservice – Klein Offenseth-Sparrieshoop. Startseite » Bürgerservice. Bürgerservice. Wichtige Notrufnummern: Polizei 110 oder 112. Feuerwehr 112. Rettungsdienst 112. Hinweis: Missbrauch von Notrufnummern. Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar (§ 145 StGB).