Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Landesbehörden sind in Deutschland die von einem Land errichteten Behörden . Inhaltsverzeichnis. 1 Hierarchie und Aufbau. 2 Verwaltungsstufen. 3 Besonderheiten. 3.1 Baden-Württemberg. 3.2 Bayern. 3.3 Sachsen. 3.4 Sachsen-Anhalt. 4 Literatur. 5 Einzelnachweise. Hierarchie und Aufbau. Die Landesbehörden sind hierarchisch organisiert:

  2. LandesverwaltungWikipedia. Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung (in den Stadtstaaten) ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Länder ausgeübt wird. Die Landesverwaltung ist bei den Landesregierungen angesiedelt.

  3. Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes. Sie nehmen Aufgaben der bundeseigenen Verwaltung in Deutschland wahr. Zu den Bundesbehörden zählen die nicht rechtsfähigen Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung sowie voll-, teil- oder nichtrechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen der mittelbaren ...

  4. Übersicht über die Verwaltungsebenen. Verwaltungsgliederung Deutschlands in Länder, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte. Unter Vorbehalt der Eigenstaatlichkeit der Länder und der Eigentümlichkeiten der Verwaltungsgliederung innerhalb der Länder kann schematisch wie folgt unterschieden werden: 1. Bund.

  5. de.wikipedia.org › wiki › BehördeBehörde – Wikipedia

    Die Bundes- und Landesbehörden führen die Gesetze des Bundes bzw. ihres Landes aus. Die Verwaltung kann im eigenen Namen oder im Auftrag des Bundes erfolgen, je nach Verwaltungskompetenz.

  6. Landesbehörde für Verfassungsschutz. In den deutschen Bundesländern besteht jeweils eine Landesbehörde für Verfassungsschutz mit der Aufgabe, mit nachrichtendienstlichen Mitteln zum Verfassungsschutz beizutragen. In sechs Ländern ist diese in Form eines Landesamts für Verfassungsschutz eingerichtet, in den zehn übrigen werden ...

  7. Als staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt in manchen Ländern z. B. zuständig für. Öffentlicher Gesundheitsdienst. Baugenehmigungen (untere Bauaufsicht sbehörde) Führerscheine und Kfz-Zulassung. Gaststättenerlaubnisse. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Katasterwesen. Kommunalaufsicht. Umweltschutz.