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  1. Menschenraub (1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

  2. Menschenraub. Menschenraub ist nach deutschem Strafrecht eine gegen die persönliche Freiheit gerichtete Straftat und gehört zur Gruppe der Entführungsdelikte . § 234 StGB bestimmt, dass derjenige, der sich eines Menschen mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um ihn in hilfloser Lage ...

  3. Bei § 239b handelt der Täter in der Absicht, eine Nötigung zu begehen, wohingegen bei § 239a der Täter die Absicht haben muss, eine Erpressung gem. § 253 zu verwirklichen. Darüber hinaus unterscheiden sich beide Vorschriften in den beabsichtigten Drohmitteln.

  4. 3. Okt. 2023 · Was ist ein „Menschenraub“? Ein Menschenraub liegt vor, wenn der Täter sich vorsätzlich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung oder List bemächtigt, um das Opfer einer hilflosen Lage auszusetzen oder einer militärischen Einrichtung im Ausland zuzuführen. Wann ist ein „Menschenraub“ strafbar?

  5. Der erpresserische Menschenraub ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Straftaten gegen die persönliche Freiheit und ist im 18. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs in § 239a normiert. Die Norm enthält zwei Tatbestandsalternativen, die im Vorfeld der Erpressung angesiedelt sind: Zum einen ...

  6. § 234 Menschenraub (1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

  7. 18. März 2024 · Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit) (1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in ...