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  1. Minister für Bundes-, Europaangelegenheiten und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen 21 Wolfram Kuschke * 1950 SPD 15. Oktober 2004 24. Juni 2005 Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen 22 Michael Breuer * 1965 CDU 24. Juni 2005 24. Oktober 2007 23 Andreas Krautscheid * 1961 CDU 24. Oktober 2007 29 ...

  2. Das Logo/die Absenderkennung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bieten wir Ihnen jeweils in Farbe oder schwarz-weiß in deutscher und englischer Sprache an. Initiativen und Projekte, die durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gefördert werden, haben auf diese Förderung in geeigneter Form hinzuweisen.

  3. In Folge der COVID-19-Pandemie ergeben sich Fragen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Forschungsprojektförderungen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

  4. Ina Brandes (2021) Ina Brandes (* 29. September 1977 in Dortmund) ist eine deutsche Politikerin ( CDU ). Im Kabinett Wüst II ist sie seit dem 29. Juni 2022 Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Zuvor war sie vom 28. Oktober 2021 bis zum 29.

  5. Seit Anfang 2024 wird am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe der Universität Paderborn im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erforscht, wie Immaterielles Kulturerbe im schulischen Unterricht vermittelt, diskutiert und aus verschiedenen Fachperspektiven reflektiert werden kann.

  6. Minister für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen 13/15 Ilse Brusis * 1937 SPD 9. Juni 1998 27. Juni 2000 Clement I: Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen 14/16 Harald Schartau * 1953 SPD 27. Juni 2000 12. November 2002 Clement II

  7. zu a) Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist nur für die „akademische“ Anerkennung zuständig. Das betrifft die formale Führungsberechtigung insbesondere ausländischer Hochschulgrade, -titel und -tätigkeitsbezeichnungen. zu b) Bei der „beruflichen“ Anerkennung ist die Zuständigkeit wie folgt ...