Suchergebnisse
Suchergebnisse:
Eine Gesellschaft im Wandel braucht Wissenschaft und Forschung, um die Zukunft zu gestalten. Entsprechend groß ist ihr Stellenwert in Nordrhein-Westfalen. In dieser Sektion finden Sie Informationen rund um Hochschul- und Forschungslandschaft, Digitalisierung in Lehre und Wissenschaft sowie Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen.
Die Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) ist auch über drei unterschiedliche geschützte elektronische Kommunikationsverfahren möglich. Sie können uns De-Mails, mit PGP verschlüsselte Mails und Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sind ...
Das Logo/die Absenderkennung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bieten wir Ihnen jeweils in Farbe oder schwarz-weiß in deutscher und englischer Sprache an. Initiativen und Projekte, die durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gefördert werden, haben auf diese Förderung in geeigneter Form hinzuweisen.
Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung (bspw. Bildungsschecks NRW oder Beratung zur beruflichen Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen liegt beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
Alle Pressemitteilungen. Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Für Fragen steht das Team des Referats Presse und Kommunikation Ihnen unter 0211 896-4790 oder presse@mkw.nrw.de gerne zur Verfügung. __________. 22.
Der Sitz des Ministeriums liegt in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Gebäude Jürgensplatz 1, das bis Juni 2017 Amtssitz des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen war. Leitung Ministerin Ina Scharrenbach. Als Landesministerin leitet Ina Scharrenbach (CDU) seit dem 30. Juni 2017 das neu geschaffene Ministerium. Unter ihr ...
zu a) Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist nur für die „akademische“ Anerkennung zuständig. Das betrifft die formale Führungsberechtigung insbesondere ausländischer Hochschulgrade, -titel und -tätigkeitsbezeichnungen. zu b) Bei der „beruflichen“ Anerkennung ist die Zuständigkeit wie folgt ...