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  1. Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Acht der 24 Hauptangeklagten in Nürnberg. Vordere Reihe, von links: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel. Hintere Reihe: Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel. Der Verhandlungssaal am 30.

  2. Der Hauptkriegsverbrecher-Prozess war der erste der dreizehn Nürnberger Prozesse. Auf der Anklagebank, von links: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vorne), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter). Blick in den Verhandlungssaal am 30. September 1946, links die Angeklagten Justizpalast Nürnberg 1945

  3. Die Nürnberger Prozesse umfassten eine Mehrzahl an Prozessen gegen die Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs. Zum einen wurde vom 20. November 1945 bis zum 01. Oktober 1946 ein Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geführt – dieser fand in Nürnberg vor einem internationalen Militärgerichtshof statt.

  4. Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 fand vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg der erste Prozess gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher statt. Angeklagt waren Vertreter verschiedener nationalsozialistischer Organisationen und Repräsentanten des nationalsozialistischen Deutschland.

  5. Verhandelt wurden in Nürnberg Verbrechen, die sich nicht auf das Gebiet eines Staates beschränkten. Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Die Verhandlung gegen die Interner Link: Hauptangeklagten begann am 20. November 1945. Die Alliierten wollten ursprünglich 24 Männer vor Gericht laden. Ein Angeklagter galt jedoch als nicht ...

  6. Im Hauptkriegsverbrecherprozess klagten die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich) 24 Personen und sechs Organisationen vor dem „International Military Tribunal" (IMT) in Nürnberg an. Er dauerte vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946.

  7. US-Chefankläger Robert H. Jackson Wer soll angeklagt werden? Der Prozess in Nürnberg sollte der erste in einer Reihe von Prozessen gegen verantwortliche Nationalsozialisten werden. Doch es kam nur noch zu zwölf Nachfolgeprozessen gegen Ärzte, Juristen, SS - und Polizeiangehörige, Militärs, Manager und Regierungsfunktionäre.