Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 31. Juli 2023 · Nachbarn Definition, Bedeutung, Rechte & Pflichten im deutschen Nachbarschaftsrecht. Nachbarn sind im weiteren Sinne Personen, die räumlich benachbart wohnen oder Grundstücke besitzen, und im ...

  2. 18. Okt. 2023 · Das Nachbarschaftsrecht ist generell Ländersache und regelt die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Nachbarn untereinander. Die einzelnen rechtlichen Regelungen unterscheiden sich daher je nach ...

  3. 7. Aug. 2023 · Psychische Belastung durch Nachbarn bezeichnet die negativen Auswirkungen, die von einem oder mehreren Nachbarn ausgehen und auf das psychische Wohlbefinden ihrer Umgebung einwirken. Dies kann ...

  4. 2. Okt. 2024 · II Ruhestörung melden ️ Wann der Polizei / dem Ordnungsamt melden? Kostenloses Muster für eine Lärmbelästigung für Nachbarn & Vermieter!

  5. 26. Juli 2023 · Die beeinträchtigten Nachbarn beantragten daraufhin ein Zwangsgeld, welches vom OLG Frankfurt aufgehoben wurde. Streit um Heckenhöhe führt zu Antrag auf Zwangsgeld In dem konkreten Fall ging es ...

  6. 19. Jan. 2024 · Vor allem für Nachbarn kann es manches Mal eine nerv-tötende Angelegenheit werden: Kinderlärm. So kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Eltern von lärmenden Kindern ...

  7. 10. Nov. 2023 · Nachbarschaftsrecht - Bäume - Über 3.000 Rechtsbegriffe kostenlos und verständlich erklärt! Das Rechtswörterbuch von JuraForum.de

  8. 9. Jan. 2024 · Kurz erklärt für Schnellleser: Eine Einfriedung dient hauptsächlich dazu, die Grenzen eines Grundstücks zu markieren und vor unerwünschtem Zutritt von Personen und Tieren sowie ...

  9. 11. Nov. 2023 · Nachbarn stehen aufgrund des nahen Lebensverhältnisses in einer Sonderbeziehung. Diese Sonderbeziehung wird durch das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis reflektiert und ausgestaltet. Das ...

  10. 27. Apr. 2022 · AW: Verweigerung Einsichtnahme in Bauakte für direkte Nachbarn - legitim?! Ggf. kann der Nachbar als Drittbetroffener die Hinzuziehung zum Verfahren begehren (vgl. § 13 Abs. 2 HmbVwVfG bzw. ggf ...