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  1. Gerichtssitz und -bezirk. Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der Gerichtsbezirk umfasst die Kreisfreie Stadt Düsseldorf, vom Rhein-Kreis Neuss die Gemeinden Dormagen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss, sowie vom Kreis Mettmann die Gemeinden Hilden, Langenfeld (Rheinland), Monheim am Rhein und Ratingen .

  2. Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen gibt es neben den Bundesautobahnen und Bundesstraßen, deren Baulast auf Seiten des Bundes liegt, noch Landesstraßen und Kreisstraßen. Für Gemeindestraßen sind die Gemeinden zuständig. Als Abkürzung für die Landesstraßen dient der Buchstabe L .

  3. Der Regierungsbezirk erstreckt sich in West-Ost-Richtung auf eine Länge von 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km. Mit einer Fläche von 7.365 km² ist er nach Arnsberg der zweitgrößte Regierungsbezirk Nordrhein-Westfalens. Hinsichtlich der Einwohnerzahl ist der Regierungsbezirk Köln mit 4,41 Millionen Einwohnern (31.

  4. Der Regierungsbezirk Münster liegt im Norden Nordrhein-Westfalens. Innerhalb des Landes grenzt er an die Regierungsbezirke Detmold im Osten, Arnsberg im Süden und Düsseldorf im Südwesten, ansonsten an das Land Niedersachsen im Norden und die Niederlande im Westen. Der Bezirk umfasst zum größeren Teil das überwiegend ländlich geprägte ...

  5. Regierungsviertel (Düsseldorf) Landtag Nordrhein-Westfalen, vom Rheinturm aus gesehen, sowie Aufsicht auf Teile der Rheinkniebrücke und der Rheinuferpromenade. Landtagsgebäude Nordrhein-Westfalen, Platz am Haupteingang, im Vordergrund die kreisrunde Eisenguss-Skulptur Tzaphon von Dani Karavan. Landeshaus, Amtssitz des Ministerpräsidenten ...

  6. Geografie. Der Regierungsbezirk Arnsberg liegt im Südosten von Nordrhein-Westfalen.Er deckt in seinem nordwestlichen Bereich mit den fünf Großstädten Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne einen wesentlichen Teil des dicht besiedelten Ruhrgebiets ab. Im Gegensatz dazu weist das östliche und südliche Gebiet eine geringere Bevölkerungsdichte und eher kleinteilige Besiedlung auf.

  7. Die Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen sind Einrichtungen der Landesverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen Landesmittelbehörden und übernehmen damit in der Verwaltungshierarchie eine mittlere Stellung zwischen der Ministerialebene und den unteren Landesbehörden sowie den Kommunen.