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  1. Siehe auch. Regierungsbezirk (Bayern) Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen; Statistische Ebenen in der Europäischen Union; Literatur. Jörg Bogumil, Steffen Kottmann: Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen (= Schriftenreihe der Stiftung Westfalen-Initiative.

  2. Regierung von Oberbayern. Oberbayern ist sowohl ein Bezirk (dritte kommunale Ebene) als auch ein flächengleicher Regierungsbezirk in Bayern.Oberbayern liegt im Südosten des Freistaats und grenzt im Süden und Südosten an Österreich, im Nordosten an Niederbayern und die Oberpfalz, im Norden an Mittelfranken und im Westen an Schwaben.

  3. www.regierung.niederbayern.bayern.de. Hauptsitz der Regierung von Niederbayern – ehemaliges Dominikanerkloster. Die Regierung von Niederbayern ist eine staatliche Mittelbehörde mit Sitz in Landshut und eine von sieben Regierungen in Bayern. Eine Außenstelle für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen besteht in Deggendorf. [1]

  4. Website. www.bayern.de. Bayerische Staatskanzlei, München. Die Bayerische Staatsregierung ist im politischen System Bayerns die oberste Exekutivbehörde des Freistaates Bayern. Sie besteht aus dem Bayerischen Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären. Die aktuelle Regierung ist das Kabinett Söder III .

  5. Lage in Bayern und Deutschland. Die Oberpfalz ist ein Regierungsbezirk und auch ein flächengleicher Bezirk (dritte kommunale Ebene) im Nordosten des Freistaates Bayern. Sie grenzt an Tschechien und an die bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Mittelfranken und Oberfranken . Verwaltungssitz des Bezirks Oberpfalz und Sitz der ...

  6. Regierungsbezirk, obwohl in der Verfassung des Freistaates Bayern – der ursprünglichen Tradition geschuldet – noch von Kreisen die Rede ist. [63] Als selbständige dritte kommunale Ebene existieren die Bezirke seit der Bezirksreform von 1978 (siehe „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Ebene der Bezirke“ [64] ), mit der sie eigene Verwaltungen erhielten. [65]

  7. Regierungsbezirke seit 1946. Die Bayerische Verfassung von 1946 stellte die Kreise (Regierungsbezirke) als Gliederung des Staatsgebiets unter besonderen Schutz (Art. 9, Abs. 1). Grenzänderungen sollten nur mit Gesetz möglich sein. 1946 wurde auch die Wiederherstellung der 1932/33 aufgehobenen Regierungsbezirke Niederbayern und Oberfranken ...