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  1. Anleihemarkt, Bond Market; Am Rentenmarkt findet der Handel mit festverzinslichen (Wert-)Papieren statt. 1. Teilbereiche : Der Rentenmarkt umfasst einerseits die Ausgabe der Gläubigerpapiere ( Primärmarkt ), bei der dem Schuldner im Austausch gegen die Papiere befristet Kapital zur Verfügung gestellt wird. Andererseits fällt darunter der ...

  2. Hörbeispiele: Rentenmark Bedeutungen: [1] historisch: Übergangswährung in Deutschland von 1923 bis 1948, eingeführt auf dem Höhepunkt der damaligen Inflation. Abkürzungen: [1] RM. Gegenwörter: [1] Rentenpfennig. Oberbegriffe: [1] Übergangswährung. Beispiele: [1] Die Rentenmark sollte die Geldinflation in Deutschland stoppen.

  3. Rentenmark korvasi paperimarkan ( saks. Papiermark ). Ensimmäisen maailmansodan jälkeen Saksa kärsi vakavasta talouskriisistä. Valtio ei omannut kultareserviä valuutan takaamiseksi, joten Rentenmarkan liikkeelle laittanut pankki Rentenbank kiinnitti maita ja teollisuustuotteita 3.2 miljardin edestä uuden valuutan takaamiseksi.

  4. Deutscher Rentenindex. Der Deutsche Rentenindex ist ein Index, der die Wertentwicklung deutscher Staatsanleihen misst. Er wird von der Deutschen Börse als Kursindex (REX) und als Performanceindex (REXP) ermittelt. Beide sind als Marke geschützt. [1] [2]

  5. Aktienmarkt. Schematische Gliederung des Finanzmarktes. Der Aktienmarkt ( englisch stock market) ist ein Marktsegment des Kapitalmarkts, das den börslichen und außerbörslichen Handel mit Aktien umfasst. Komplementärbegriff ist der Rentenmarkt .

  6. Rentenindex. Ein Rentenindex ist ein Index, der im Rahmen der Marktanalyse der Messung der Marktentwicklung auf einem Rentenmarkt dient. Ein Anstieg des Rentenindex bedeutet, dass auf dem Rentenmarkt die Kurse gestiegen und folglich die Renditen bzw. die Zinsen gefallen sind. Die Teilmärkte, auf die sich ein Rentenindex bezieht, können nach ...

  7. de.wikiup.org › wiki › RentenmarkRentenmark – Wikiup

    Ursprünglich sollte die Rentenmark bis spätestens 1934 vollständig durch die Reichsmark ersetzt werden. Da Rentenmark und Reichsmark vom Namen her praktisch dieselbe Abkürzung „RM“ zur Folge hatten, bestand auch kein Anlass, die Rentenmark zugunsten der Reichsmark abzuschaffen und die umlaufenden Rentenmark-Banknoten konsequent einzuziehen.