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  1. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (LKA) mit Sitz in Magdeburg ist als Behörde und die Fachhochschule Polizei in Aschersleben (FH LSA) als Einrichtung der Landespolizei unterstellt. Struktur Polizeirevier ab 2019. Mit der Strukturreform wurden in Sachsen-Anhalt vier an den Zuständigkeitsbezirken der Landgerichte ausgerichtete ...

  2. Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ( kurz: LSAVerf) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt als verfassungsgebende Landesversammlung am 16. Juli 1992 beschlossen. Wie alle deutschen Landesverfassungen entspricht auch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) „den Grundsätzen des republikanischen ...

  3. Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. Oktober 1991 [1] ist die Grundlage des Denkmalrechts im Bundesland Sachsen-Anhalt. Es ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland . Im Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind der Denkmalbegriff und die Schutzgründe definiert und der Schutz und die Pflege ...

  4. Stolpersteine, ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, wurden in Sachsen-Anhalt bislang in 48 von 218 Gemeinden verlegt. Die erste Verlegung fand am 6. Mai 2004 in Halle (Saale) statt, die jüngste am 10. Dezember 2023 in Magdeburg .

  5. Am 24. Februar 1990 wurde der Landesverband Sachsen-Anhalt der CDU im Kino Prisma in Halle-Neustadt gegründet. Es handelte sich um den ersten Landesverband in der damaligen DDR. Gerd Gies wurde erster Landesvorsitzender. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 1990 führte zu einem Erdrutschsieg der CDU.

  6. Die Liste der Wassertürme in Sachsen-Anhalt zählt die der Wasserversorgung dienenden Türme im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt auf. Es sind sowohl in Betrieb befindliche als auch stillgelegte Türme enthalten. Anmerkungen: Die Tabellenspalten sind sortierbar, dazu dienen die Symbole bei den Spaltenüberschriften.

  7. Die Liste von Aussichtstürmen in Sachsen-Anhalt enthält Bauwerke, welche über für den Publikumsverkehr zugängliche Aussichtsmöglichkeiten verfügen. Sie umfasst Aussichts-, Fernseh- und Wassertürme, Hochhäuser, Kirchtürme, stationäre Fahrgeschäfte und sonstige Aussichtsplattformen – auch ehemalige Türme (usw.).