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  1. Das Ministerium für Staatssicherheit ( MfS ), auch Staatssicherheitsdienst, Kurzwort Stasi, war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zugleich Geheimdienst und Geheimpolizei und fungierte als Regierungsinstrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).

  2. Stasi ist das Akronym für Staatssicherheit, die Kurzformel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in der DDR. Es wurde am 8. Februar 1950 gegründet, war über 40 Jahre aktiv und wurde in der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 von den Bürgerinnen und Bürgern der DDR entmachtet. Rechtlich hörte es am 30.

  3. Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen. Dafür ist er mit bestimmten Befugnissen ausgestattet. Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt.

  4. Die Sicherheitspolitik erfasst alle Überlegungen, Planungen, Entscheidungen zur vertraglichen bzw. legislativen Gestaltung und das politische Handeln von organisatorischen Einheiten auf kommunaler, föderaler, staatlicher und intergouvernementaler Ebene bezüglich Sicherheit des Gemeinwesens.

  5. Sicherheit ist zugleich eine der vier Freiheiten der Atlantikcharta („Freiheit von Not“) und wurde auch in die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 12. Dezember 1948 übernommen.

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  6. Aus der Zielsetzung und Arbeitsweise der ehemaligen DDR-GeheimpolizeiStaatssicherheit“ ist viel zu lernen über heute noch praktizierte Mechanismen von Diktaturen: Feindbilder werden gelehrt, Grundrechte verletzt, Andersdenkende als „feindlich-negativ“ etikettiert, überwacht und verfolgt.

  7. Seit dem Juni-Aufstand 1953 hat die Staatssicherheit zudem regelmäßig an die politische Führung über die Stimmungslage der Bevölkerung und sicherheitsrelevante Ereignisse berichtet.