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  1. Vor 3 Tagen · Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik bestand aus drei waagerechten Streifen in den traditionellen deutsch-demokratischen Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte, bestehend aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz als Symbol des Bündnisses von Arbeitern, Bauern und Intelligenz.

  2. 30. März 2024 · Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist eine zwischen 1945 und 1950 gegründete, christdemokratische, konservative und wirtschaftsliberale Partei in Deutschland. Sie wird im politischen Spektrum mitte-rechts verortet.

  3. de.wikipedia.org › wiki › BerlinBerlin – Wikipedia

    Vor 2 Tagen · Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Westen Deutschlands und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Osten Deutschlands im Jahr 1949 verfestigte sich der Kalte Krieg auch in Berlin. Während die Bundesrepublik ihren Regierungssitz in Bonn einrichtete, proklamierte die DDR Berlin als Hauptstadt.

  4. Vor 2 Tagen · Jeder Bürger ist zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend dem Gesetz verpflichtet. Artikel 23, Absatz 1 der DDR-Verfassung von 1974 ...

  5. Vor 3 Tagen · Die Freie Demokratische Partei (Kurzbezeichnung: FDP, von 1968 bis 2001 F.D.P.; [6] Eigenbezeichnung: Freie Demokraten, bis 2015 Die Liberalen) [7] ist eine liberale Partei in Deutschland, die im politischen Spektrum im Bereich Mitte [8] bis Mitte-rechts [9] eingeordnet wird.

  6. Vor 6 Tagen · Fahne der Weimarer Republik. Als Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie im Deutschen Reich bestand.

  7. Vor 3 Tagen · Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918. Der erste deutsche Nationalstaat war eine föderale, konstitutionelle Monarchie [1] und nach seiner Verfassung ein „ewiger Bund“ der deutschen Fürsten.