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  1. Emblem der DDR. (12. Januar 1950. – 28. Mai 1953) Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen.

  2. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Es handelt sich dabei um fünf Schleifen, die symbolisch für die fünf Länder stehen.

  3. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befindet. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen.

  4. Mai 1953 bis 26. September 1955) Staatswappen der DDR (26. September 1955 bis 3. Oktober 1990) Mit Gesetz vom 26. September 1955 wurde das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz bestimmt, als Staatsflagge weiterhin Schwarz-Rot-Gold. Mit Gesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Wappen in die Staatsflagge eingefügt.

  5. Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik bestand aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz mit schwarzrotgoldenen Band. Quelle: Wikipedia, public domain.