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  1. Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Staatswappen_der_Deutschen_Demokratischen_Republik“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 01. November 2019 (Permanentlink: ). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0.

  2. Offiziell angenommen: 1. Oktober 1959. Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zeigte wie auch die Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und der Weimarer Republik die Farben Schwarz-Rot-Gold. Ab 1959 befand sich mittig auf der Farbe Rot das Staatswappen der DDR mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz.

  3. Nachdem d ie DDR d as Staatswappen 1959 z um Teil i hrer Staatsflagge gemacht hatte, w urde diese i n der Bundesrepublik Deutschland u nd in West-Berlin verboten. Gemäß e iner Vereinbarung zwischen Bund u nd Ländern v om 4. November 1959 w ar die Polizei verpflichtet, d ie DDR-Fahne i m öffentlichen Raum – z um Beispiel b ei Sportwettkämpfen – z u entfernen. Am 4. Februar 1970 ...

  4. Deutsch: Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik . „Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist.“. Dies war quasi in allen Fahnen und Abzeichen so genutzt worden, indem die Konturen ...

  5. Volksratsitzung 1949. Die Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik behandelt die Geschichte des ostdeutschen Teilstaates, der von 1949 bis 1990 bestand. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war ein bis 1989 im Sinne der Diktatur des Proletariats diktatorisch regierter, realsozialistischer Staat in Mitteleuropa. Ihre Gründung am 7.

  6. Fünf Monate nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Deutsche Demokratische Republik (DDR) am 7. Oktober 1949 durch die Provisorische Volkskammer als „Sozialistischer Arbeiter- und Bauernstaat“ proklamiert. An diesem Tag wurde auch die Verfassung der DDR in Kraft gesetzt.