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  1. Verfassungstag (Weimarer Republik) Verfassungsfeier im Berliner Stadion am 11. August 1929, mit dem Reichsbanner der Republik. Der Verfassungstag am 11. August war von 1921 bis 1932 Nationalfeiertag der Weimarer Republik . Die ursprüngliche Absicht der Nationalversammlung von 1919, den 1. Mai zum Nationalfeiertag zu erklären, war nicht weiter ...

  2. Nach dem Wahlrecht der Weimarer Republik (1919 bis 1933) konnten die Deutschen sowohl den Reichstag und die Landtage als auch den Reichspräsidenten wählen. Es kam ferner zu zwei Volksentscheiden auf Reichsebene, die aber beide scheiterten. Die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung 1919 war die erste deutschlandweite Wahl nach dem ...

  3. Das Reichswahlgesetz vom 27. April 1920 war ein deutsches Reichsgesetz. Es regelte die Wahlen zum Reichstag während der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus. Erlassen wurde es von der Weimarer Nationalversammlung, die bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags am 24. Juni 1920 als Reichstag galt (Art. 180 WRV).

  4. Die Weimarer Republik war die von 1919 bis 1933 in Deutschland existierende demokratische Staatsform. Sie wurde nach der Stadt Weimar benannt, die der Tagungsort der verfassungsgebenden Nationalversammlung war. Die Gründung der Weimarer Republik war eine Folge des Ersten Weltkrieges, ihr Scheitern war eine Folge des aufstrebenden ...

  5. Reichskanzler (Weimarer Republik) Gustav Bauer von der SPD war der erste Politiker, der nach Annahme der Weimarer Reichsverfassung 1919 Regierungschef war und wieder den Titel Reichskanzler führte. Reichskanzler war die Bezeichnung für den Regierungschef in der Weimarer Republik. Die Bezeichnung „ Reichskanzler “ hatte es bereits zuvor im ...

  6. Die Schutzpolizei dienten als Personalreservoir für den polizeilichen Einzeldienst (z. B. Streifendienst und Verkehrsüberwachung) und wurden auch in die gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Weimarer Republik zwischen rechts- und linksextremen Gruppierungen hineingezogen. [1]

  7. August 1919 in Kraft trat. Artikel 1 beginnt mit dem Satz: „Das Deutsche Reich ist eine Republik.“ Trotz starker restaurativer Tendenzen und des schließlichen Scheiterns der Weimarer Republik gab es in Deutschland nie erfolgversprechende Bestrebungen zur Wiederherstellung der Monarchie. Einer der beiden Protagonisten des 9.