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Das Reichswahlgesetz vom 27. April 1920 war ein deutsches Reichsgesetz. Es regelte die Wahlen zum Reichstag während der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus. Erlassen wurde es von der Weimarer Nationalversammlung, die bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags am 24. Juni 1920 als Reichstag galt (Art. 180 WRV).
Der Reichstag trat erstmals am 24. Juni 1920 zusammen. Er übernahm seine Tätigkeit von der Weimarer Nationalversammlung, die vom Februar 1919 bis zum Mai 1920 als Parlament gedient hatte. Der Reichstag tagte bis 1933 im Berliner Reichstagsgebäude (von da in der Krolloper) und wurde nach einem Verhältniswahlrecht gewählt.
Die Weimarer Nationalversammlung war nicht nur mit der Ausarbeitung einer Verfassung beschäftigt, sondern fungierte zugleich auch als Parlament und übte dessen legislative Funktion aus. So wurde zum Beispiel die gesamte Neuregelung des Finanz- und Steuerwesens durch eine programmatische Rede des Reichsministers der Finanzen, Matthias Erzberger von der Zentrumspartei , am 8.
Verfassung. Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu ...
Reichskanzler (Weimarer Republik) Gustav Bauer von der SPD war der erste Politiker, der nach Annahme der Weimarer Reichsverfassung 1919 Regierungschef war und wieder den Titel Reichskanzler führte. Reichskanzler war die Bezeichnung für den Regierungschef in der Weimarer Republik. Die Bezeichnung „ Reichskanzler “ hatte es bereits zuvor im ...
Gedenkmedaille zur Verabschiedung der Weimarer Verfassung 1919. Frauenbildnis auf der Vorderseite der Medaille, von Heinrich Waderé nach dem Vorbild von Marie Juchacz gestaltet. Die Rückseite der Gedenkmedaille: Rutenbündel mit Fackel und Inschriften. Die Gedenkmedaille zur Verabschiedung der Weimarer Verfassung 1919 wurde zum Gedenken an ...
Nach dem Wahlrecht der Weimarer Republik (1919 bis 1933) konnten die Deutschen sowohl den Reichstag und die Landtage als auch den Reichspräsidenten wählen. Es kam ferner zu zwei Volksentscheiden auf Reichsebene, die aber beide scheiterten. Die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung 1919 war die erste deutschlandweite Wahl nach dem ...