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  1. Wilhelm VI. Taillefer [1] (franz.: Guillaume Taillefer; † 7. August 1179 in Messina) war ein Graf von Angoulême aus dem Haus Taillefer. Er war ein Sohn des Grafen Vulgrin II. und der Pontia von La Marche. Er war zweimal verheiratet. Seine erste Frau war Emma, Tochter des Vizegrafen Adémar II. von Limoges und ehemalige Frau des Herzogs ...

  2. Landgraf Wilhelm VI., Ölbild, Hessische Hausstiftung, Schloss Fasanerie B 130 (beschnitten), in: Franz, Das Haus Hessen, Darmstadt 2012, S. 105. Leben ↑. Wilhelm war zwar bereits das sechste Kind seiner Eltern, aber der erste das Säuglingsalter überlebende Sohn. Wegen der Kriegsereignisse verbrachte er einen Teil seiner Kindheit im ...

  3. Wilhelm ließ Montferrand mit dem Ziel befestigen, eine Festung gegen Aimeri, den Bischof von Clermont zu haben. Die wiederholten Gewalttaten, die er 1122 gegen den Klerus von Clermont ausübte, brachte dieser bei König Ludwig VI. vor, der daraufhin eine Armee aufstellte, um – laut Suger von Saint-Denis – „an den Auvergnaten das der Kirche zugefügte Unrecht zu rächen“.

  4. Wilhelm IV., Landgraf von Hessen. Geboren am 24. Juni 1532 zu Kassel als ältester Sohn Philipp's des Großmüthigen und der Christina, Tochter des Herzogs Georg von Sachsen. Bis zum achten Jahre stand er vorwiegend unter weiblicher Aufsicht, was ihn nach Ansicht des Vaters etwas verweichlichte, weshalb ihn dieser 1540 ausschließlich ...

  5. en.wikipedia.org › wiki › Wilhelm_IIWilhelm II - Wikipedia

    Wilhelm II [b] (Friedrich Wilhelm Viktor Albert; 27 January 1859 – 4 June 1941) was the last German Emperor and King of Prussia from 1888 until his abdication in 1918, which marked the end of the German Empire and the House of Hohenzollern 's 300-year reign in Prussia and 500-year reign in Brandenburg . Born during the reign of his granduncle ...

  6. In Preußen löste König Friedrich Wilhelm IV. die Nationalversammlung auf, lehnte die angebotene Kaiserkrone ab und erließ eine oktroyierte (einseitig vom Staatsoberhaupt beschlossene) Verfassung, die am 31. Januar 1850 in Kraft trat: Art. 62: Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt.

  7. Wilhelm II., Herzog von Straubing-Holland [1] Albrecht I., Wilhelms Vater, war seit dem Regensburger Vertrag von 1353 Herr des niederbayerischen Teils des Herzogtums und seit 1358 aufgrund einer Geisteskrankheit seines Bruders Wilhelm I. auch Regent der niederländischen Territorien Holland, Seeland, Hennegau und Friesland.